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dungen zwischen dem Gebiet der antragstellenden Macht
und dem irgendeiner anderen Macht nötig sind“,
Vollendet wird die Entmündigung Deutschlands
durch diejenigen Vorschriften und Einrichtungen,
die der Durchführung der uns zugedachten
wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen dienen
sollen. Diese Vorschriften und Einrichtungen lassen,
wie ich zeigen werde, der deutschen Staatsgewalt
in der Verfügung über die deutschen wirtschaftlichen
und finanziellen Hilfsquellen weniger Bewegungsfreiheit
als sie eine Person hat, über deren Vermögen
der Konkurs eröffnet ist.
Wehrlos — ehrlos!
Die Feinde wollen zur Ohnmacht den Schimpf, zur
Entwehrung die Entehrung hinzufügen.
Dem Deutschen Reich wird zugemutet, sich in dem von
ihm zu unterschreibenden Friedensvertrag als Staat
dritter Klasse behandeln zu lassen. Die Bestimmungen
über den „Völkerbund“, die Herrn Wilson zu Ehren in den
Friedensbedingungen die erste Stelle einnehmen, sehen drei
Kategorien von Staaten vor: Die „ursprünglichen Mitglieder
des Völkerbundes“, das sind die allierten und assoziierten
Staaten von den Vereinigten Staaten von Amerika bis zur
Tschecho-Slowakei und der Negerrepublik Liberia; ferner
„Staaten, die aufgefordert worden sind, dem Völkerbunde
beizutreten“, das sind die während des Krieges neutral gebliebenen
Staaten; schließlich die übrigen Staaten, nämlich
Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten sowie Rußland,
die nicht zum Beitritt aufgefordert werden, die jedoch
Mitglieder des Bundes werden können, wenn ihre Zulassung
von zwei Dritteln der Mitglieder des Völkerbundes angenommen
wird, „vorausgesetzt, daß sie tatsächliche Garantien
für ihre aufrichtige Absicht, ihre internationalen
Verpflichtungen zu beobachten, geben und die hinsichtlich
ihrer Land- und Seestreitkräfte und Rüstungen von dem
Bunde festgesetzte Ordnung annehmen“.
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