Betrag
E für das
# Einnahme. Etatsjahr
E § 1882/83.
Mark.
22. Aus dem Reichseisenbahnbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 -
(Reichs-Gesetzbl.S.143).................. 2400000
22a Aus dem Reichstagsgebäudefonds.
1. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes
(Kapitel 3 Titel 9 der einmaligen Ausgaben 7 775 000
23. Aus der Anleihe.
1. JZu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres,
und zwar:
a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes-
staaten 4527 000 4.
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit
Ausschluß von Bahhen 8 268 605 . 12 795 605
2. HZu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung 6 728 800
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung .. 2 000 000
4. Zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichs-Post= und Tele-
graphenverwaltlttngngngngngng . ... 8 750 000
5. Zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Reichsdruckerei 400 000
Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich inner-
halb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus
früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen.
Die solchergestalt für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden
Gesammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechen-
den Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt.
—= 30 674 405
Summe K. 49942