Full text : Publicationen aus den K. Preussischen Staatsarchiven. Preussen und die Katholische Kirche seit 1640. (77)

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g.  22.
Der  Vice-Praͤsident  ist  der  Stellvertreter  des  Praͤsi  denten  in  Verhinderungsfällen.
S  25.
Sekretariat.

Die  Sekretäre  werden  durch  relative  Erinmenmehrbeit  bei  dem  Beginne  einesjeden
  Landtages  gewählt.

Die  Verrichtungen  des  Sekretariats  sind  in  so  lunge  durch  zwei  von  dem  Praͤ-sidenten
  zu  bestimmende  Mitglieder  der  Kammer  zu  besorgen,  bis  die  Wahl  der
Sekretäre  beendigt  seyn  wird.

Die  Namen  der  gewählten  Sekretäre  werden  dem  Könige  ——

&.  24.

Die  Sekretäre  entwerfen  die  Protokolle,  führen  die  Abstimmungs-Listen  und
das  Verzeichniß  der  zur  Tages-Ordnung  kommenden  Gegenstände.

Unter  der  Leitung  des  Prasi  denten  haben.  sie  die  Aufsicht  uͤber  die  Kanzlei  der
Kammer.  .-52
  25.

Tagebuch.
Die  an  die  Kammer  gerichteten  Erlasse,  Eingaben.  und  Schreiben  werden  von.
dem  Präsidenten  erdffnet  und  durch,  den  Regsstrator-  in.  das  Tagebuch  eingetragen.

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Auf  die  Grundlage  desselben  wird  ein  Berzeichniß.  durch  das  Sekretariat  unter
der  Aufsicht  des  Praͤsidenten  gefertigt,  und  jedem  Mitglied  auf  Verlangen  vorgelegt.
K.  27.
Sitz,  Ordnung  und  Aufpuf,
Der  Aufruf  geschieht  nach,  der  verfassungsmaͤßigen  GSit-  Arbunng
Für  die  Minister  und.  Königlichen  Commissarien  hesteht  ein  besonderer  Not-Der
  Präsident  und  die  Sekretäre  nehmen  ihre  Sitze  an  einem  besonderen  Tisch.
K.  28.
Tages-Ordnung,  Erhung,  der  Sitzungen.
Die.  Vorlesuns,  der,  x,  Protokolle  und  des  Verzeichussses.  der  eingckonimenen  Eingaben
  durch  einen  der  Sekretaͤre  bilden  in  der  Regel  den  ersten  Eegengasd  ber
Tages-Ordnung  einer  jeden  Siczung.