Bedingungen Frankreichs für Anerkennung Italiens. Tod Cavours. Loftus' Vorschlag. 257
*225. Bericht an Minister v. Schleinitz.
[Ausfertigung.] 14./2. Juni 1861.
In betreff der von mir telegraphisch gemeldeten Nachricht von der bevorstehenden
Anerkennung des italienischen Königreichs durch die französische Regierung habe ich in
Erfahrumg gebracht, daß letztere diese Anerkenmung in jüngster Zeit von zwei Bedingungen
abhängig gemacht habe. Die erste derselben sollte dem Papste das patrimonium Petri
gewährleisten, ohne daß ich angeben könnte, welche Landschaften man beabsichtigt unter dieser
Bezeichnung zu begreifen, mutmaßlich nur die von den piemontesischen Truppen bisher nicht
besetzten. Die zweite Bedingung verlangte die Aufrechterhaltung des von dem römischen
Stuhl erhobenen Protestes bezüglich des ganzen übrigen rechtmäßigen Besitzes des Kirchenstaats.
Danach würde die französische Anerkennung der piemontesischen Okkupation aller
päpstlichen Provinzen den Charakter eines Provisoriums gelassen haben, und soll diese
Bedingung in Turin mehr Schwierigkeiten als die erste gefunden haben. Herr von
Tolstoy vermutet nun, daß der Kaiser Napoleon dieses zweite Verlangen nach dem Tode
Cavours habe fallen fassen, während von der französischen Botschaft die Meinung verbreitet
wird, daß die letzten Beschlüsse des Kaisers vor dem Tode Cavours gefaßt worden seien.
Das Telegramm, um welches es sich handelt, ist am 7. c., also einen Tag nach dem Tode
Cavours hier eingetroffen.
Der Herzog von Montebello räumt mir gegenüber bisher nicht ein, Gewißheit in
betreff der Anerkennung erhalten zu haben. Doch gibt er zu, daß der Tod des Grafen
Cavour auf die Beschleunigung dieses Schrittes hinwirken werde, weil ohne denselben die
sardinisch-italienische Regierung zumächst die ihr notwendigen Anleihen nicht verwirklichen
könne, und fernerhin die Lage Italiens in eine Unsicherheit geraten werde, deren weitere
Entwicklung für alle Nachbarländer, auch Frankreich, bedenklich werden könne.
Soweit ich von dem Inhalte des der französischen Botschaft zugegangenen Telegramms
Kenntnis habe, wird in demselben das lebhafte Andringen Lord Cowleys als nächstes
Motiv einer schnelleren Entschließung des Kabinettes der Tuilerien in der Anerkennungsfrage
bezeichnet.
226. Bericht an Minister v. Schleinitz.
[Ausfertigung.]
14./2. Juni 1861.
Mit E. E. h. Erlasse vom 7. d. M. habe ich die Nachricht von den Verhandlungen
bezüglich der holsteinschen Angelegenheit erhalten, welche neuerdings durch Lord A. Loftus
angeregt worden sind¹) Das dänische Zirkular vom 22. März ist seinerzeit dem hiesigen
Kabinette ebenfalls mitgeteilt. Der Passus desselben in betreff der Verzichtleistung auf
Beiträge Holsteins, an welchen die Bestrebungen des Lord A. Loftus sich anschließen, hat
hier nicht den Eindrurk eines ernstlich gemeinten Vorschlages gemacht, und der Baron
Osten-Sacken, der einzige im Ministerium, welcher mit der holsteinschen Sache bekannt ist,
1) Am 1. Juni regte der großbritannische Gesandte am Berliner Hofe, Lord A. Loftus, in einem
Besuche bei dem Minister v. Schleinitz die Frage an, ob nicht in der Zirkulardepesche des Ministers Hall
vom 22. März ein Anhalt für die Lösung der bestehenden Schwierigkeiten zu finden wäre. Schleinitz ver-
handelte mit London darüber und kam zu dem Ergebnis, daß einstweilen nur eine provisorische Regelung der
Verhältnisse möglich sei.
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