Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
Einnahme. Etatsjahr 
Kapitel Titel 1884/85. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel,  
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent . ... 1 015 260 
Davon ab: 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- 
sende Verwaltungskosten . . .. 560 
bleiben (Titel 1) 1 014 700 
2. Wechselstempelsteuer . .. 6632000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 132 640 Mark 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 187260. 
zusammen. 319 900 
bleiben (Titel 2) 6 312 100 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rech- 
nungen und Lotterieloose. 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 31 des Ge- 
setzes vom 1. Juli 1881 zu vergütenden zwei Prozent 
Erhebungs- und Verwaltungskosten 3 451 500 
B. für Schlußnoten und Rechnungen, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 2 728 320 
Seite 6 179 880
	        
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