Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

 

Geseh-und  Verordnungsblak
für  das  Königreich  Sachsen,
101es  Stück  vom  Jahre  1842.

 

 

—  30.)  Verordnung,
die  Portofreiheit  der  Official  -Correspondenz  betreffend;
vom  28sten  Juli  1842.

Den  für  die  inlaͤndische  Postanstalt  bestehenden  regulativmäßigen  Vorschriften  gemäß,  ist
die  allgemeine  Befreiung  der  Official-Correspondenz  vom  Postporto  bisher  auf  die  Correspondenz
  der  Staatsbehörden  beschränkt,  den  übrigen  Behörden  aber  nur  für  einzelne  Zweige  der
Verwaltung  zugestanden  worden.

In  Betracht  jedoch,  daß  auch  die  Communal-,  Patrimonial-,  Kirchen=  und  Schulbehörden
  in  Ansehung  der  als  Officialsachen  zu  betrachtenden  Gegenstände  im  Auftrage  und
als  Organe  der  Staatsgewalt  handeln,  hat  das  Finanzministerium  der  fraglichen  Portobefreiung
  eine,  dem  entsprechende  weitere  Ausdehnung  zu  geben  beschlossen  und  verordnet,
wie  folgt:  "

1.  Die  Official-Correspondenz,  welche  inländische  Behörden,  mit  Einschluß  der  Communal-,
  Patrimonial-,  Kirchen=  und  Schulbehörden,  in  obiger  Eigenschaft  führen,  ist  vom
inländischen  Postporto  befreit.  ·

2.  Als  derartige  Officialsachen  sind  hierbei  diejenigen  zu  betrachten,  in  welchen,  ver—
möge  allgemeiner  Bestimmung,  Kosten  nicht  in  Ansatz  gebracht  werden  dürfen.

3.  Die  Portofreiheit  erstreckt  sich  auch  auf  diejenige  Official-Correspondenz,  welche
zwischen  inländischen  und  ausländischen  Behörden  Statt  findet,  dergestalt,  daß  dabei  nur
das  etwa  bei  der  Correspondenz  ausländischer  Behörden  an  inländische  in  Ansatz  gebrachte
ausländische  Porto  erhoben  werden  soll.  ·

4.  Zu  Erlangung  der  Portofreiheit  muß  die  Official-Correspondenz

a)  mit  einem  Amtssiegel  verschlossen,  "
b)  an  eine  Behörde,  nicht  an  eine  Person,  adressirt,
J)  der  Gegenstand  der  Cotrespondenz  als  "

Landesverfassungs-,  Polizei-,  Heimaths-,  Kirchen-,  Schul-,  Berg-,  Zoll-,

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