Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Gesetzsammlung
des  Fürstenthums  Reuß  älterer  Linie.
"  9.

(Ausgegeben  den  25.  August  1868.)

 

43.  Bekanntmachung,

den  mit  dem  Großherzogihum  Sachsen,  dem  Herzogthume  Sachsen-Coburg-Gotha,  sowie  den
Fürstenthümern  Schwarzburg-Rudolstadt,  Schwarzburg-Sondershausen  und  Reuß  jüngerer
Linie  wegen  Anschlusses  des  Herzogthums  Sachsen-Coburg-Gotha  und  des  hiesigen  Fürstenthums
  an  das  gemeinschaftliche  Appellationsgericht  zu  Eisenach  abgeschlossenen  Vertrag  betr.

Der  nachstehende  Vertrag  wird  nach  erfolgter  Ratifikation  Sr.  Hochsürstlichen  Hurchlaucht
und  geschehener  Zustimmung  des  Landtags  Höchstem  Befehle  zufolge  zur  allgemeinen  Nachachtung
  hierdurch  bekannt  gemacht.

Greiz,  den  18.  August  1868.

Fürstl.  Reuß-Pl.  Landesregierung  daf.
Dr.  Herrmann.  Nchtel

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Sachsen,  Seine  Hoheit  der  Herzog
von  Sachsen.  Coburg=  Gotha,  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Schwarzburg  Sondershausen,  Seine  Durchlaucht  der
Fürst  von  Reuß  älterer  Linie  und  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Neuß  jüngerer  Linie
haben  wegen  Anschlusses  des  Herzogthums  Sachsen-Coburg-Gotha,  und  des  Fürstenthums
Reuß  älterer  Linie  au  das  gemeinschaftliche  Appellationsgericht  in  Eisenach  Verhandlungen
eröffnen  lassen  und  zu  Bevollmächtigten  bestellt

Seine  Königliche  Hoheil,  der  Großherzog  von  Sachsen,
Seinen  wirklichen  Geheimen  Rath  und  Staats-Minister,  Docter  der
Rechte,  Christian  Bernhard  von  Wahdorf;
Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Coburg-Gotha,
Seinen  Staatsrath  Rudolph  Brückner
und
Seinen  Regierungorath  Heinrich  Hornboslel;