Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Muster  B.

Erlaubnisschein.

Dem

wird  hierdurch  die  Erlaubnis  erteilt,

am

von  Uhr  nachmittags  ab

aufzuführen
zur  Schau
zu  stellen.

,  i  19

Der  Gemeindevorstand.