140 * Das Jahrhundert der Reformation.
Näher war die Gefahr einer Verwicklung in die großen Welthändel, die
mit einem anderen Anspruch des Hauses Brandenburg verbunden war. Der
jüngere Bruder Johann Sigismunds, der 15jährige Johann Georg, der gleichfalls
nach Straßburg gegangen und in dem evangelischen Domstift, das dort seit
langer Zeit dem katholischen gegenüber stand, eine Domherrustelle erlangt hatte,
wurde 1592 zum Administrator des Stiftes gewählt, während das katholische
Domkapitel zehn Tage später den mit Truppenmacht im Elsaß erschienenen
Kardinal von Lothringen, Bischof Karl von Metz aus dem Hause Guise, zum
Bischof von Straßburg wählte. Auch hier war Georg Friedrich von Ansbach
eigentlich die treibende Kraft, während Johann Georg nicht ohne schwere Besorgnisse
in die Unternehmung gewilligt hatte, die zwar dem Enkel eine gute
Versorgung bringen, aber doch auch leicht zu gefährlichen Verwicklungen führen
konnte. Wäre der Torgauer Bund noch in voller Kraft gewesen, so hätte sich
hier eine Gelegenheit zum Eingreifen geboten, wie sie nicht besser zu wünschen
gewesen wäre; denn der Gegner des brandenburgischen Anspruches auf Straßburg
war ein hervorragendes Glied der spanisch-ligistischen Partei, gegen die Heinrich
von Bourbon kämpfte und die damals als der gefährlichste Gegner des Protestantismus
in der Welt erschien. Aber die Torgauer Union war im Zerfall begriffen,
und andererseits stand auch die Liga in Frankreich selbst in zu schwieriger
Lage da, um sich hier in Straßburg in weitere Kämpfe einzulassen. So kam es
schon 1593 zu einem Waffenstillstand zwischen beiden Parteien auf Grund des damaligen
Besitzstandes im Straßburger Stift. Um seine Enkel vor der Gefahr zu
behüten, durch diese Verwicklungen um Jülich und Straßburg ins calvinistische
Lager geführt zu werden, ließ Johann Georg sie damals einen Revers unterzeichnen,
durch den sie sich verpflichten mußten, an der reinen lutherischen Lehre,
wie sie die Konkordienformel gefaßt hatte, festzuhalten. Er sah darin gewissermaßen
eine Versicherung gegen den gefährlichen Anschluß an die Politik der
westeuropäischen Calvinisten.
Auch in der magdeburgischen Frage hat er den Standpunkt friedfertiger
Selbstverleugnung gegenüber der katholischen Mehrheit im Reiche nicht verlassen.
Als auf dem Reichstage zu Regensburg im Jahre 1594 der Kanzler Dr. Meckbach
als Vertreter Joachim Friedrichs seinen Sitz im Fürstenrat einzunehmen
sich anschickte, protestierte der Erzbischof von Salzburg, indem er alle Katholiken
aufforderte, den Sitzungssaal zu verlassen; und auch diesmal wieder fügte sich
Kurfürst Johann Georg, im Hinblick auf die Türkengefahr, um die Zerreißung
des Reichstags zu verhüten, und bestimmte den Kanzler, auf die Session zu
verzichten.
Der Streit um die Nachfolge in Jülich begann schon bald nach dem
Regierungsantritt des geisteskranken Herzogs Johann Wilhelm (1592) auch die
brandenburgische Politik in Bewegung zu setzen. Es handelte sich nicht bloß um
den Gegensatz zu Spanien und der katholischen Partei, sondern auch um den
Mitbewerb anderer dentscher Fürstenhäuser. Das jülichsche Haus hatte durch
ein mehrfach bestätigtes Privilegium das Recht der weiblichen Erbfolge erhalten,
und daraufhin war bei der Verheiratung Marie Eleonorens nach Preußen
ihren Nachkommen die Erbfolge in Jülich zugesichert worden. Das Privilegium
von 1546 sprach aber nur von Söhnen der Erbtochter, während aus der Ehe
Marie Eleonorens mit dem prenßischen Herzog nur Töchter entsprossen waren,