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Zölle bei der Einfuhr nach Griechenland.
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Zollbetrag.
Nr. Gegenstand. Maaßstab.
Neu-
Drachmen. Lepta.
1. Platten von Gußeisen, Schmiedeeisen oder Stahl jeder
Dimension, Winkel- oder Eckeisen, Blech (Schwarzblech,
Walzblech oder Weißblech), Reifeisen; Stäbe von Guß-
eisen, Schmiedeeisen oder Stahl für Eisenbahnen; Eisen-
bahnschienen sowie deren Verbindungsstücke, Laschen,
Bolzen, Weichen, Nägel und andere ausschließlich für
den Eisenbahnbau bestimmte Stücke von Gußeisen,
Schmiedeeisen oder Stahl; Draht von Eisen, Stahl oder
anderem unedlen Metall, unverarbeitet (d. h. nicht zu
Sieben oder Gitterwerk verarbeitet)) Telegraphendraht
und Draht für elektrische Läutewerke, Draht-Spiralfedern
für Möbel; Federn und Räder von Stahl, Brücken aus
Eisen fürEisenbahnen.......................... — zollfrei
2. Träger von T-Eisen jeder Dimension für Bauzwecke, ferner
jede sonstige Art von guß- oder schmiedeeisernen Gegen-
ständen für Bauzwecke oder zu jedem anderen Gebrauch,
mit Ausnahme der in der vorhergehenden Nummer er-
wähnten Gegenstäde . . . .. . . . . .. Oka — 10
3. Drücker- und Vorlegeschlösser von Eisen oder in Verbindung
mit Bronze (sofern die Bronze den Werth des Gegen-
standes nicht um mehr als 30 Prozent erhöht) Oka — 60
4. Alle Arten von Gegenständen aus Schmiedeeisen, Eisen oder
Weißblech zu Bauzwecken, für Eisenbahnen oder zu an—
derem Gebrauch (mit Ausnahme der weiter unten auf—
geführten Maschinen, Ackergeräthe, wissenschaftlichen In—
strumente, und Gegenstände zum Gebrauch auf Schiffen
oder zum Schiffsbau), gefeilt oder nicht, verzinnt oder
nicht, getheert oder nicht, bemalt oder nicht, gefirnißt
oder nicht, gleichviel ob ber Firniß metallisches Pulver
enthält oder nicht .. .. ..................... . . .. Oka — 25