Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

60 
  
     
 
 
 
 
 
Betrag Darunter 
 für das künftig 
 Ausgabe. Etatsjahr  
 1885/86. wegfallend. 
Mark. Martk. 
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes 
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878): 
a) Preußen etc. ............. 37 872 – 
b) Sachsen . ... 1 944 — 
c) Württemberg ...... ... .. . .. . . . . . . . .. 216 — 
d) Bayern .. . ... 504 — 
40 536 — 
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen. 
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen 
und deren Angehörigen 450 000 — 
2. An Bayern 59 941 — 
— 509 941 — 
83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gna- 
denbewilligungen aller Art bisher bewilligten und 
fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und Er- 
ziehungsbeihülfen für Wittwen und Kinder der in 
Folge des Krieges von 1870/71 für invalide er- 
klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen 
der Ober- und Unterklassen bis zur Höhe von 
350 000 M. jährlich. . . . . . . .. . .. .. .. .. . . . .. 350 000 — 
84. 1/13.  Invaliden-Institute: 
a) Preußen etc. . . 439 237 – 
b) Sachsen —- — 
c)   Württemberg....................... 13 298 — 
d) an Bayern ... 60 279 — 
512 814 – 
Summe XIV.   27 725 505 900 
  
  
  
 
	        
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