Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Etatsjahr 1885/86. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozet 1 007 000 
Davon ab: 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- 
sende Verwaltungskosten 500 
bleiben (Titel 1) 1 006 500 
2. Wechselstempelsteuer . . . . .. 6 750 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 135 000 M 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 190 000. 
zusammen . . . 325 000 
bleiben (Titel 2)   ...6 425 000 
33. Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rech- 
nungen und Lotterieloose. 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 31 des Ge- 
setzes vom 1. Juli 1881 zu vergütenden zwei Prozent 
Erhebungs- und Verwaltungskosten 4 206 000 
B. für Schlußnoten und Rechnungen, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 2 320 000 
Seite 6 526 000 
 
  
 
	        
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