Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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(Nr. 1596.) Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit 
Hochsee-Fischereifahrzeugen. Vom 12. März 1885. 
Auf Grund des §. 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der 
Bundesrath beschlossen: 
Die Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Seeschiffer und 
Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen, vom 25. September 1869 
(Bundes-Gesetzbl. S. 660) erhält hinter §. 6 folgenden Zusatz: 
§. 6a.  
Für die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee- 
Fischereifahrzeugen genügt bis auf Weiteres der Nachweis der im §. 6 
vorgeschriebenen Fahrzeit. 
Berlin, den 12. März 1885. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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