auch Besen von Reisig; Holzkohlen; Korkholz, auch in Platten und
Scheiben; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); vegetabilische
und animalische Schnitzstoffe, nicht besonders genannt frei.
c) Bau-- und Nutzholz:
1. roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge
bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Faß-
dauben
100 Kilogramm . . . ... .. ... .. . . . .. . . . ... 0,20 Mark
oder
1 Festmeter . .. . . ... 1,20 "
Anmerkung zu c 1:
Vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden
Aufhebung oder Beschränkung,
a) Bau- und Nutzholz für Bewohner und Industrien des Grenz-
bezirks, mit Zugthieren gefahren, sofern es direkt aus dem
Walde kommt und nicht auf einen Verschiffungsplatz oder
Bahnhof gefahren wird. frei,
b) Bau- und Nutzholz in Mengen von nicht mehr als 50 Kilo-
gramm, nicht mit der Eisenbahn eingehend, für Bewohner
des Grenzbezirks . .. frei.
2. in der Richtung der Längsachse beschlagen oder auf anderem
Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert;
Faßdauben, welche nicht unter 1 fallen; ungeschälte Korbweiden
und Reifenstäbe; Naben; Felgen und Speichen
100 Kilogramm . ...... .. . .. .. .. . . .. . . .. 0,40 Mark
oder
1 Festmeter . ... 2,40 "
Anmerkung zu c 1 und 2:
Nutzholz von Buchsbaum, Cedern, Kokos, Ebenholz, Mahagoni
100 Kilogramm 0,10 Mark
oder
1 Festmeter 0,60 "
3. in der Richtung der Längsachse gesägt; nicht gehobelte Bretter;
gesägte Kanthölzer und andere Säge- und Schnittwaaren
100 Kilogramm . . . . ... 1 Mark
oder
1 Festmeter .. . ... 6 "
Anmerkungen zu c 2 und 3:
1. geschnittenes Holz von Cedern 0,25 Mark
für 100 Kilogramm.
2. Bruyère- (Erika.) Holz in geschnittenen Stücken frei.