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Maaßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz
7 Verzollung.
* Mark.
9 Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues:
a) Weizen 100 Kilogramm 3
b) α) Roggen . ... desgl. 3
β) Hafer .... .. . .. .. . ... . . .. . . . . . . .. .. desgl. 1,50
γ) Buchweizen ..... .... .... . . ... ....... desgl. 1
δ) Hülsenfrüchte . . . . ... desgl. 1
ε) andere nicht besonders genannte Getreidearten desgl. 1
c) Gerste ... ... . .. .. ....... .. .. .. . .. .. . . .. desgl. 1,50
d) α) Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse
und anderweit nicht genannte Oelfrüchte desgl. 2
β) Leinsaat, Baumwollensamen, Ricinussamen,
Palmkerne und Koprah . . . .... .. .. . .... frei
e) Mais und syrischer Dari ...... .. .. .. . . .... 100 Kilogramm 1
f) Malz . . . . ..... ... ... .. .... ... . .. .. . . ... desgl. 3
g) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel desgl. 3
h) Weinbeeren, frische desgl. 15
i) Cichorien, Rüben, getrocknet (gedarrt) desgl. 1
k) Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt . frei
Glas und Glaswaaren:
a) grünes und anderes naturfarbiges gemeines Hohl-
glas (Glasgeschirr), weder gepreßt, noch geschliffen,
noch abgerieben, auch mit ordinärer Beflechtung
von Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr; Glas-
masse; rohes optisches Glas (Flint-, Kronglas);
rohe gerippte Gußplatten (Dachglas); Email- und
Glasurmasse; Glasröhren und Glasstängelchen, ohne
Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung
und Kunstglasbläserei gebraucht werden 100 Kilogramm 3