III. Fässer.
§. 19.
Zulässige Fässer.
Nur solche Fässer sollen zur Ermittelung und Beglaubigung des Raum-
gehalts und der trockenen oder nassen Tara zugelassen werden, welche hinsichtlich
ihrer Haltbarkeit und ihrer sonstigen Beschaffenheit zu Bedenken keinen Anlaß geben.
§. 20.
Fehlergrenzen, Bezeichnung und Stempelung.
Die Fehler der Ermittelungen des jeweiligen Raumgehalts oder der je-
weiligen Tara von Fässern dürfen
bei Fässern bis zu 30 Liter Raumgehalt höchstens 0,1 Liter,
bei Fässern bis zu 30 Kilogramm Gewicht höchstens 0,1 Kilogramm,
bei größeren Fässern höchstens 1/300 des Raumgehalts beziehungsweise
der Tara
im Mehr oder im Minder betragen.
Das Ergebniß der Ermittelung des Raumgehalts oder der Tara ist nach
Liter mit Hinzufügung der Bezeichnung l beziehungsweise nach Kilogramm mit
Hinzufügung der Bezeichnung kg und unter Vorsetzung der Bezeichnung N T
(Nasse Tara), wenn die Tarabestimmung nach vorgängiger gehöriger innerer
Nässung des Fasses erfolgt ist, oder der Bezeichnung T T (Trockene Tara), wenn
die Tarabestimmung ohne vorgängige innere Nässung des Fasses erfolgt ist, auf
dem Fasse anzugeben. Bei hölzernen Fässern geschieht dies in der Regel durch
Einbrennen auf dem Boden, nur bei kleineren hölzernen Fässern ist es auch
zulässig, diese Angaben auf dem Umfange an solchen Stellen einzubrennen, an
welchen die Angaben vor Beschädigungen beim Transport u. s. w. hinreichend
gesichert erscheinen. Bei Fässern aus Metall sind die obigen Angaben auf einer
aufgelötheten oder aufgenieteten Metallplatte aufzuschlagen, welche an einer solchen
Stelle des Umfanges oder des Bodens angebracht ist, daß die aufzuschlagenden
Bezeichnungen beim Transport des Fasses u. s. w. keine Beschädigungen erleiden
können, und daß die Verbindung der Platte mit dem Fasse durch Stempelung
gesichert werden kann.
Bei Fässern unter 300 Liter Raumgehalt ist die Angabe des ermittelten
Raumgehalts auf Zehntel des Liter, bei größeren Fässern auf ganze Liter
abzurunden; die Angabe der ermittelten Tara ist stets auf Zehntel des Kilogramm
abzurunden.
Die Stempelung erfolgt in der Nähe der vorerwähnten Angaben des
Raumgehalts beziehungsweise der Tara. Außer dem Aichungsstempel wird die