Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Ministerialbekanntmachung.

[84]  Dem  landwirtschaftlichen  Verein  in  Frauenprießnitz  ist  in  Gemäßheit  des
8  22  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  und  des  8  10  des  Ausführungsgesetzes
zu  demselben  die  Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.

Weimar,  den  26.  Juli  1904.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.

[85]  Das  34.,  35.,  36.  und  37.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter

Nr.  3067  Bekanntmachung,  betr.  die  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  Februar
  1876  über  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderung
  auf  Eisenbahnen;  vom  16.  Juli  1904.

3068  Bekanntmachung,  betr.  die  Abänderung  der  Bestimmungen  über
die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  der  Beförderung  von
lebendem  Geflügel  auf  Eisenbahnen  vom  2.  Februar  1899;  vom
17.  Juli  1904.

3069  Gesetz,  betr.  die  Entschädigung  für  unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft;
  vom  14.  Juli  1904.

3070  Verordnung  über  die  teilweise  Inkraftsetzung  des  Gesetzes,  betr.
die  Bekämpfung  der  Reblaus;  vom  24.  Juli  1904.

3071  Bekanntmachung,  betr.  die  Erweiterung  der  Befestigungsanlagen
von  Posen  und  ihrer  Rayons;  vom  2.  August  1904.

Das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  der  Nummer  33:

S.  271  Bekanntmachung,  betr.  die  Einlaß-  und  Untersuchungsstellen  für
das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch.

„  273  Anderungen  und  Ergänzungen  der  Schaumweinsteuer-Ausführungsbestimmungen;
  —  Auderungen  von  Ausführungsbestimmungen
zum  Salzsteuergesetze.

 

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.