164 Der Staat.
regierung und die Wissenschaft von Wichtigkeit sein kann, als statistische Central—
stelle zu sammeln, methodisch zu ordnen und, soweit sie dazu geeignet sind, zu veröffentlichen.
Die Geschäftsaufgabe des Bureau begreift demgemäß ebenso die allgemeine,
als die administrative Statistik und in Konsequenz dessen die Herausgabe
des Hof- und Staatshandbuchs, des Hof- und Staatskalenders und des
statistischen Jahrbuchs, beide letztere integrirende Bestandtheile der seit 1818 herausgegebenen
Württembergischen Jahrbücher für Statistik und Landeskunde.
Den zweiten Theil der letzteren bilden die auch für sich erscheinenden, unter
Mitwirkung verschiedener historischer und Alterthumsvereine bearbeiteten Württembergischen
Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Weiter erstreckt sich
die Thätigkeit des statistisch-topographischen Bureau auch in das Gebiet der Meteorologie,
zu welchem Behuf demselben eine Centralstation und 23 mit Instrumenten
versehene Stationen untergeordnet sind. Die Centralstation, einerseits
mit der deutschen Seewarte, andrerseits mit noch einer größern Zahl freiwilliger
Beobachter innerhalb des Landes in Verbindung, verbreitet seit 1881 tägliche Werterkarten
unter Beifügung kurzer Bemerkungen über die Witterungsaussichten
für den folgenden Tag. In topographischer Beziehung gehören zu den Arbeiten
des Bureau die topographischen Karten: der Atlas in 1:50 000, auch als geognostische
Spezialkarte behandelt und ausgegeben, die ebenfalls noch für verschiedene
besondere Zwecke bearbeitete Generalkarte in 1:200 000, die Uebersichtskarte in
1: 400 000 und neuerdings die im Auftrag des Deutschen Reichs übernommenen
20 Sektionen an der einheitlichen Karte Deutschlands in 1: 100 000. Die Ergebnisse
der Erhebungen, Beobachtungen und sämmtlicher Arbeiten des statistisch-topographischen
Bureau trägt dasselbe endlich zusammen in die Beschreibung des Königreichs,
welche in 2 Ausgaben erfolgt, in der umfangreicheren, 1822 begonnenen
und jetzt ihrem Abschluß sich nähernden Beschreibung nach Oberämtern und in
der jetzt zum fünftenmal erscheinenden Beschreibung des Königreichs im Ganzen,
von welcher die hier vorliegende Arbeit das vierte Buch bildet.
Bei diesen Central= und Mittelstellen des Finanzdepartements
zusammen sind angestellt: 1 Minister, 8 Direktoren, unter denen 1 Hüttenund
1 Forstmann, 9 Ministerialräthe, unter denen 2 Justitiare, 1 Oberbergrath,
2 Oberbauräthe, ferner 42 Ministerialassessoren und Kollegialmitglieder, unter welchen
5 Justitiare, 4 Architekten, 4 Forstleute, 2 Hüttenmänner, 1 Historiker, dann 93 Expeditoren,
12 Kanzlisten; außerdem 17 Kopisten, 19 Kanzleidiener und Aufwärter; —
im Ganzen, mit Einrechnung der weiter noch bei der Münze, dem Katasterbureau,
der lithographischen Anstalt und dem statistisch-topographischen Bureau Angestellten —
1 Minister, 166 auf Lebenszeit, 39 auf vierteljährige Kündigung, 13 auf jederzeitigen
Widerruf und — im statistisch--topographischen Bureau 7 ganz oder theilweise auf
den Reichs-Etat Angestellte; zusammen 226 Beamte mit Bezügen von zusammen
679 887,25 + auf Rechnung des Hauptfinanzetats 1881/83.
B. Die Bezirks= und Lokalbehörden des Finanzdepartements.
Von diesen sind zunächst die Kameralämter zu nennen. Dieselben haben
1. die Verwaltung der Einnahmen aus dem Domanialbesitze des Staats,
sowie aus Hoheits= und obrigkeitlichen Rechten,
2. die Leitung der Einschätzungen für das Grund-, Gebäude= und Gewerbekataster
und die Sorge für die richtige Fortführung dieser Kataster,
3. als Bezirkssteuerämter die Aufnahme der Steuern von Kapital-, Renten-,
Dienst= und Berufs-Einkommen unter Mitwirkung der Ortssteuerkommissionen