Contents : Das Eiserne Buch.

164  Der  Staat.

regierung  und  die  Wissenschaft  von  Wichtigkeit  sein  kann,  als  statistische  Central—
stelle  zu  sammeln,  methodisch  zu  ordnen  und,  soweit  sie  dazu  geeignet  sind,  zu  veröffentlichen.
  Die  Geschäftsaufgabe  des  Bureau  begreift  demgemäß  ebenso  die  allgemeine,
  als  die  administrative  Statistik  und  in  Konsequenz  dessen  die  Herausgabe
des  Hof-  und  Staatshandbuchs,  des  Hof-  und  Staatskalenders  und  des
statistischen  Jahrbuchs,  beide  letztere  integrirende  Bestandtheile  der  seit  1818  herausgegebenen
  Württembergischen  Jahrbücher  für  Statistik  und  Landeskunde.
  Den  zweiten  Theil  der  letzteren  bilden  die  auch  für  sich  erscheinenden,  unter
Mitwirkung  verschiedener  historischer  und  Alterthumsvereine  bearbeiteten  Württembergischen
  Vierteljahrshefte  für  Landesgeschichte.  Weiter  erstreckt  sich
die  Thätigkeit  des  statistisch-topographischen  Bureau  auch  in  das  Gebiet  der  Meteorologie,
  zu  welchem  Behuf  demselben  eine  Centralstation  und  23  mit  Instrumenten
  versehene  Stationen  untergeordnet  sind.  Die  Centralstation,  einerseits
mit  der  deutschen  Seewarte,  andrerseits  mit  noch  einer  größern  Zahl  freiwilliger
Beobachter  innerhalb  des  Landes  in  Verbindung,  verbreitet  seit  1881  tägliche  Werterkarten
  unter  Beifügung  kurzer  Bemerkungen  über  die  Witterungsaussichten
für  den  folgenden  Tag.  In  topographischer  Beziehung  gehören  zu  den  Arbeiten
des  Bureau  die  topographischen  Karten:  der  Atlas  in  1:50  000,  auch  als  geognostische
  Spezialkarte  behandelt  und  ausgegeben,  die  ebenfalls  noch  für  verschiedene
besondere  Zwecke  bearbeitete  Generalkarte  in  1:200  000,  die  Uebersichtskarte  in
1:  400  000  und  neuerdings  die  im  Auftrag  des  Deutschen  Reichs  übernommenen
20  Sektionen  an  der  einheitlichen  Karte  Deutschlands  in  1:  100  000.  Die  Ergebnisse
der  Erhebungen,  Beobachtungen  und  sämmtlicher  Arbeiten  des  statistisch-topographischen
  Bureau  trägt  dasselbe  endlich  zusammen  in  die  Beschreibung  des  Königreichs,
  welche  in  2  Ausgaben  erfolgt,  in  der  umfangreicheren,  1822  begonnenen
und  jetzt  ihrem  Abschluß  sich  nähernden  Beschreibung  nach  Oberämtern  und  in
der  jetzt  zum  fünftenmal  erscheinenden  Beschreibung  des  Königreichs  im  Ganzen,
von  welcher  die  hier  vorliegende  Arbeit  das  vierte  Buch  bildet.

Bei  diesen  Central=  und  Mittelstellen  des  Finanzdepartements
zusammen  sind  angestellt:  1  Minister,  8  Direktoren,  unter  denen  1  Hüttenund
  1  Forstmann,  9  Ministerialräthe,  unter  denen  2  Justitiare,  1  Oberbergrath,
2  Oberbauräthe,  ferner  42  Ministerialassessoren  und  Kollegialmitglieder,  unter  welchen
5  Justitiare,  4  Architekten,  4  Forstleute,  2  Hüttenmänner,  1  Historiker,  dann  93  Expeditoren,
  12  Kanzlisten;  außerdem  17  Kopisten,  19  Kanzleidiener  und  Aufwärter;  —
im  Ganzen,  mit  Einrechnung  der  weiter  noch  bei  der  Münze,  dem  Katasterbureau,
der  lithographischen  Anstalt  und  dem  statistisch-topographischen  Bureau  Angestellten  —
1  Minister,  166  auf  Lebenszeit,  39  auf  vierteljährige  Kündigung,  13  auf  jederzeitigen
Widerruf  und  —  im  statistisch--topographischen  Bureau  7  ganz  oder  theilweise  auf
den  Reichs-Etat  Angestellte;  zusammen  226  Beamte  mit  Bezügen  von  zusammen
679  887,25  +  auf  Rechnung  des  Hauptfinanzetats  1881/83.

B.  Die  Bezirks=  und  Lokalbehörden  des  Finanzdepartements.

Von  diesen  sind  zunächst  die  Kameralämter  zu  nennen.  Dieselben  haben

1.  die  Verwaltung  der  Einnahmen  aus  dem  Domanialbesitze  des  Staats,
sowie  aus  Hoheits=  und  obrigkeitlichen  Rechten,

2.  die  Leitung  der  Einschätzungen  für  das  Grund-,  Gebäude=  und  Gewerbekataster
  und  die  Sorge  für  die  richtige  Fortführung  dieser  Kataster,

3.  als  Bezirkssteuerämter  die  Aufnahme  der  Steuern  von  Kapital-,  Renten-,
Dienst=  und  Berufs-Einkommen  unter  Mitwirkung  der  Ortssteuerkommissionen