Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

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Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die 
Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 18. Dezember 1886. 
Wilhelm. 
In Vertretung des Reichskanzlers: 
Jacobi. 
An den Reichskanzler. 
  
Herausgegeben im Reichsamt bes Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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