Contents : Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

—  168  —

(Nr.  1714.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  technische  Einheit  im  Eisenbahnwesen.  Vom
29.  April  1887.



Im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung  vom  17.  Februar  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  111)  wird  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Niederlande
und  Rumänien  den  zwischen  dem  Deutschen  Reich,  Frankreich  ,  Italien,  Oesterreich,
Ungarn  und  der  Schweiz  getroffenen  Vereinbarungen,  betreffend  die  technische
Einheit  im  Eisenbahnwesen,  mit  Wirkung  vom  1.  April  d.  J.  ab  beigetreten  sind.

Berlin,  den  29.  April  1887.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
von  Boetticher.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.