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Geset und Verordnungs-Blalt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 65.
München, den 30. Oktober 1912.
Inhalt:
Gesetz vom 26. Oktober 1912 zur Abänderung der bayerischen Heimat= und Armengesetzgebung. — Königlich
Allerhöchste Entschließung vom 29. Oktober 1912, die Vertagung des Landtags betreffend.
Gesetz zur Abänderung der bayerischen Heimat= und Armengesetzgebung.
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs.
Luitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher prinz von Gayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Einziger Artikel.
Die Königliche Staatsregierung ist ermächtigt, beim Bundesrate die Einführung des
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