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Maaßstab Tara in Prozenten
Laufende Nr. Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des
Verzollung. Bruttogewichts.
10. Gewebe, gemischt mit Seide:
a) wollene Stoffe, gemischt mit Seide allein,
oder mit Seide und Leinen oder Baum-
wolle, wobei die Seide in allen Fällen
nur dazu dient, ein Muster oder eine Ver-
zierung darzustellen ... 100 kg N 135 Frk. 15 in Kisten und
b) Posamentierwaaren und Bänder aus Fässern, 6 in Ballen
Wolle, gemischt mit anderen Materialien
und selbst mit etwas Seide . . .. . " 180 " 13 in Kisten, 6 in Ballen
c) Gewebe, Strickwaaren und Posamentier-
waaren aus Seide, gemischt mit anderen
Materialien aller Art, mit Ausnahme von
echtem und unechtem Gold und Silber " 360 " Für Stoffe:
Unter diese Position fallen namentlich 15 in Kisten und Fässern,
auch Sammete mit baumwollenem 6 in Ballen.
Einschlag. Im Uebrigen: 13 in Kisten,
6 in Ballen.
11. Damenmäntel aus Geweben, mit Aus-
nahme derjenigen aus reiner Seide:
a) nicht gemischt mit Seide ... " 200 " 16 in Kisten
b) gemischt mit Seide . . .. " 300 "
Unter diese Position fallen gefütterte und
wattirte Damenmäntel, aber nicht die
mit Pelz gefütterten.
12. Leder (gegerbte Häute) und Lederwaaren:
a) Leder, gemeines, nicht besonders genanntes 100 kg B. 60 "
b) Leder, feines, wie: gefärbtes, mit Aus-
nahme des blos geschwärzten Leders, ge-
preßtes, lackirtes, vergoldetes oder ver-
silbertes; auch weiß- und sämischgares
Leder, Handschuhleder, Marokin, Korduan,
sogenannte Biberfelle u. s. w. 70 "