Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LIX. Band. (59)

46  Oberstrichterliche  Entscheidungen.

(Seuffert,  Reinke,  Wilmowski,  Comm.  zu  §  277;
Fitting  §  75  S.  488  Note  26),  ebensowenig  durch  die
Stellung  eines  Antrags  Seitens  des  Gegentheils  auf
Abweisung  der  Klägerin  bezw.  Widerklägerin  mit  ihrer
Klage,  bezw.  Widerklage.  Einwilligung  der  Gegenpartei
ist  nur  bei  Zurücknahme  der  Klage  nach  Beginn  der
mündlichen  Verhandlung  geboten,  ebenso  bei  Zurücknahme
der  Berufung  gemäß  §  243  Abs.  1,  §  476  Abs.  1  CPO.
Zurücknahme  der  Klage  und  Verzicht  auf  den  Anspruch
sind  in  ihren  Wirkungen  verschieden,  darum  auch  die
Verschiedenheit  der  Erfordernisse  berechtigt  (Comm.  von
Wilmowski,  Sarwey,  Struckmann  u.  A.  zu
§  277).

Auch  in  dem  Gegenstande  des  Anspruchs  liegt  kein
Hinderniß.  Der  Verzicht  nach  §  277  ist  nicht  auf  Fälle
beschränkt,  in  welchen  der  Anspruch  auf  eine  Leistung
durch  den  Gegentheil  gerichtet  wäre,  sondern  umfaßt
auch  Fälle,  in  welchen,  wie  bei  Ehescheidung,  dieses  nicht
zutrifft.  (Seuffert,  Comm.  zu  §  277;  Fitting  §  37
mit  §  75  S.  158,  160,  488;  RG.  Entsch.  Bd.  15  S.  421).
Ausgeschlossen  sind  nur  solche  Ansprüche,  welche,  wie  die
Ehenichtigkeitsklage,  der  Disposition  der  Parteien  entrückt
  sind  (Seuffert  a.  a.  O.  Z.  5).

Daß  der  Verzicht  des  §  277  CPO.  auch  bei  einer
Verhandlung  der  Sache  in  zweiter  Instanz  erklärt  werden
  dürfe,  ergibt  sich  aus  der  ganzen  Construction  des
Berufungsverfahrens.  CPO.  8  485.  (Sarwey,  Wilmowski
  zu  8277;  RG.  Entsch.  Bd.  27  S.  408.)  Auch
hier  bietet  die  besondere  Natur  des  Scheidungsprocesses
kein  Hinderniß,  weil  das  Ehetrennungsurtheil,  welches,
wenn  rechtskräftig  geworden,  allerdings  nur  durch  neue
Eheschließung  der  Streitstheile  unwirksam  gemacht  werden
  könnte,  durch  die  von  der  Widerklägerin  eingelegte
Berufung  an  der  Beschreitung  der  Rechtskraft  behindert
war  (CPO.  8  645,  Fitting  8§  81  S.  539  ff.).  Wenn
auch  in  dieser  Instanz  Verzicht  auf  den  Anspruch  und