Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

—  418  —

Formular  B.

 

Deutsches  Reich.

 

Reichswappen.



 

Zeugniß
über  die  Befähigung

zum

Schiffer  auf  großer  Fahrt.

 

Dem  (N.  N.)  [Titel,  Vor-  und  Zunamen],  geboren  zu  (N.  N.),  den

...............ten  18................, wohnhaft in (N.  N.),  wird  hierdurch
bezeugt,  daß  derselbe  auf  Grund  des  §.  11  der  Vorschriften  über  den  Nachweis
der  Befähigung  als  Seeschiffer  und  Seesteuermann  auf  deutschen  Kauffahrteischiffen
  etc.  vom  6.  August  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  395)  die  Befugniß  besitzt,
deutsche  Kauffahrteischiffe  jeder  Größe  in  allen  Meeren  zu  führen.

 

................................., den  ..................................ten  18.............. .

 

 

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)