Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1889. (23)

  
 
  
  
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
 1889/90. 
 Mark. 
1. I. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1. Zölle . . . . .. 270 800 000 
2. Tabacksteuer         10 023 000 
3. Zuckersteuer: 
a) Materialsteuer .... 9 000 000 
b) Verbrauchsabgabe . ... .. . . ... 42 390 000 
4. Salzsteuer . . . . . . . . . . .. 40 312 000 
5. Branntweinsteuer: 
a) Maischbottich und Branntweinmaterialsteuer 24 700 000 
b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselbbrn 110 632 000 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier . ... . .. .. .. ... 20 195 000 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Gundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen: 
a) Zölle und Tabacksteuer . . . . . .. 24 000 
b) Zuckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich- und Brannt- 
weinmaterialsteuer .. 10 330 
8. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
keinen Theil haben: 
Brausteuer . . . . . . . .. 80 
Summe I. 528 086 410 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.