Gesetzblatt 27
der
Freien Hansestadt Bremen.
1917. — № 10.
Inhalt: Nr. XV. Geletz, betreffend Wahlen zur Kammer für Kleinhandel. S. 27.
XV. Gesetz, betreffend Wahlen zur Kammer für Kleinhandel.
Vom 6. Februar 1917.
Der Senat verordnet im Einverständnis mit der Bürgerschaft:
Die Mitglieder der Kammer für Kleinhandel, die nach dem Gesetz
vom 27. Februar 1916, betreffend Wahlen zur Kammer für Kleinhandel,
mit Ende März 1917 aus der Kammer auszuscheiden haben
würden, bleiben auf ein weiteres Jahr in ihrem Amte.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 2. und bekannt
gemacht am 6. Februar 1917.
Ausgegeben am 6. Februar 1917. 10
Druck und Verlag von Carl Schünemann, Bremen