Inhaltsverzeichnis : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Preußen.  165

9.  Mai.  Abg.-Haus:  Der  Finanzminister  übergibt  dem  Haus  die  Denkschrift
  über  den  gegen  Dänemark  geführten  Krieg  und  die  durch  denselben
  veranlaßten  Kosten.

Die  Denkschrift  spricht  sich  über  mehrere  streitige  Punkte  sehr  bestimmt
aus:  „Nach  dem  Tode  König  Friedrich  VII.  succedirte  ihm  Christian  IX.,  nicht
vermöge  des  Londoner  Vertrags,  sondern  kraft  des  dänischen  Thronfolgegesetzes
  vom  31.  Juli  1853,  welches  auf  formell  gültige  Weise
und  unter  Verzicht  der  nächsten  Mitbewerber,  einschließlich  des  Herzogs
  von  Augustenburg,  zu  Stande  gekommen  war“.  —  —  „Nach  Ablauf
  des  nicht  verlängerten  Waffenstillstandes  (und  resultatlosen  Auseinandergehens
  der  Londoner  Conferenz)  nahm  der  Krieg  seinen  Fortgang.  Es  verstand
  sich  von  selbst,  daß  die  unter  den  Mitgliedern  der  Conferenz  ausgetauschten
  Erklärungen  (namentlich  diejenigen  Preußens,  Oesterreichs  und  des
deutschen  Bundes  vom  28.  Mai  1864  zu  Gunsten  des  Erbprinzen  von  Augustenburg)
  Dritten  keine  Rechte  gegeben  und  mit  dem  resultatlosen  Ende
der  Verhandlungen  nach  allen  Seiten  hin  ihre  Bedeutung  verloren
  hatten".  —  —  „Am  30.  Oct.  wurde  der  Friede  unterzeichnet.  Indem
  die  beiden  deutschen  Mächte  laut  diesem  Vertrage  nur  Jütland  zurückgaben,
verblieben  ihnen  eo  ipso  die  Herzogthümer  kraft  des  Rechtes  der
Eroberung;  denn  wo  die  Wiederherstellung  des  durch  den  Krieg  veränderten
  Besitzstandes  nicht  ausgesprochen  ist,  verbleibt  es  bei  dem  neuen.  Außerdem
  cedirte  in  Art.  3  der  König  von  Dänemark  alle  seine  Rechte  auf
die  Herzogthümer  II.  MM.  dem  König  von  Preußen  und  dem  Kaiser  von
Oesterreich“.  Die  ganze  Denkschrift  schließt  dahin:  „Die  Regierung  ist  überzeugt,
  daß  der  Gang,  welchen  sie  in  den  Verhandlungen  verfolgt,  mit  der
öffentlichen  Meinung  des  Landes  übereinstimmt.  Ein  enger  Anschluß  der
Herzogthümer  an  Preußen  wird  im  Volke  allseitig  gefordert  und  erwartet,
die  wirkliche  Einverleibung  lebhaft  gewünscht.  Die  Regierung  ist  der
Ueberzeugung,  daß  die  letztere  Lösung  an  sich  die  zweckmäßigste    wäre,
nicht  nur  für  Preußen,  sondern  auch  für  Deutschland  und  für  die  Herzogthümer
selbst;  aber  sie  verkennt  nicht,  daß  sie  für  Preußen  mit  großen  finanziellen
  Opfern  in  Betreff  der  Kriegskosten  und  der  Staatsschulden  verbunden
  sein  würde,  und  sie  hält  dieselbe  nicht  in  dem  Maße  durch  das  Staatsinteresse
  geboten,  daß  ihre  Durchführung  unter  allen  Umständen  und  ohne
Rücksicht  auf  die  Erhaltung  des  Friedens  erstrebt  werden  müßte.  Dagegen

glaubt  die  Regierung,  an  denjenigen  Bedingungen  unter  allen  Umständen

festhalten  zu  sollen,  zu  deren  Aufstellung  Preußen  aus  der  Pflicht  zum
militärischen  Schutz  der  Herzogthümer,  wie  des  eigenen  Landes  und  zur  Entwicklung
  der  deutschen  Wehrkraft  zur  See  die  Berechtigung  schöpft.  So  lange,
bis  die  auf  diesem  Gebiete  für  Preußen  nothwendigen  Einrichtungen  zweifellos
  sicher  gestellt  sind,  muß  der  einstweilige  Zustand  in  den  Herzogthümern
und  mit  demselben  die  militärische  Besetzung  fortdauern,  und  die  Regierung
ist  der  Zustimmung  des  Landes  gewiß,  wenn  sie  ihren  Besitz  in  den  Herzogthümern
  bis  dahin  aufrecht  erhält.  Die  Regierung  wartet  die  Prüfung  und
Klärung  der  Rechtsfrage  ab,  sie  ist  zu  Verständigungen  bereit,  welche,  diese
Frage  mit  dem  politischen  Bedürfniß  versöhnend,  den  Interessen  Preußens,
der  Herzogthümer  und  Deutschlands  genügen,  und  sie  wird  in  den  Wünschen
und  Ueberzeugungen  der  Bevölkerung  der  Herzogthümer,  sobald  es  ihr  gelungen
  sein  wird,  diese  durch  eine  geeignete  Vertretung  zum
Ausdruck  zu  bringen,  ein  wichtiges  Moment  für  ihre  eigenen  Entschließungen
  finden“.  

Der  finanzielle  Theil  der  Denkschrift  weist  die  in  der  Militärverwaltung
  für  die  Marine,  für  das  Post-  und  Telegraphenwesen  aufgewandten
Kosten  nach.  Die  Militärverwaltung  hat  im  Ganzen  18,522,459  Thlr.  gebraucht,
  davon  14,265,559  Thlr.  für  die  eigentlichen  Kosten  der  Mobilma-