Contents : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

—  295  —

Spartel  —  gegen  Verletzung  zu  sichern  bestimmt  sind.“

Auch  NIEMEYER  hat  dem  Madrider  Abkommen,  das  sich  nach
seiner  Auffassung  in  seinem  Wortlaut  und  in  seinem  juristischen
Inhalt  nur  auf  das  Schutzrecht  bezog,  eine  die  Regelung  dieses
Rechtsinstituts  weit  überragende  Bedeutung  zugesprochen.  „Historisch
  lag  in  dem  Abkommen  doch  der  Beginn  eines  Zusammenwirkens
  der  Signatarmächte,  welches  die  prinzipielle  Anerkennung
in  sich  schloss,  dass  Marokko  der  Gesamtkuratel  der  Vertragsstaaten
  bedürftig  und  unterworfen  sei.“  NIEMEYER  gibt  dem
„Temps“  (Nummer  v.  27.  März  1906)  Unrecht,  wenn  letzterer
die  Behauptung  aufstellt,  qu’&  aucun  moment  au  cours  de  ces
debats  —  de  Madrid  —  on  n’a  songe  A  regler  le  statut  politique
  ou  Economique  du  Maroc.  „Denn  unter  anderem  sagte
(in  der  Sitzung  vom  24.  Juni  1880)  der  italienische  Delegierte
wörtlich:  on  devrait  chercher  le  rem&de  dans  une  reforme  politique
  et  administrative  de  son  pays  (Marokkos)“  und  ferner:
Aucune  des  Puissances  qui  sont  representees  au  Maroc  ne  saurait
voir  avec  indifference  aux  portes  de  l’Europe  un  vaste  et  riche
Empire  restant  etrangeraumouvement  gen6ral
de  la  civilisation.  Damit  war  —  und  zwar  unter  stillschweigender
  Zustimmung  aller  Delegierten  —  die  Anwendung
  des  Interventionsprinzips  auf  Marokko,  und  zwar  in  Gestalt
der  Kollektiv-Intervention,  angemeldet“  ??.  „Formell  genommen‘,
so  schreibt  NIEMEYER  an  anderer  Stelle,  „konnte  jede  Signatarmacht
  sich  freilich  der  weiteren  Ausdehnung  dieses  Zusammenwirkens
  entziehen.  Und  wenn  England  und  Frankreich
sich  anschickten,  dies  zu  tun,  und  wenn  darauf  Deutschland
daran  erinnerte,  dass  die  sozusagen  entwicklungsgeschichtliche
Konsequenz  des  Madrider  Abkommens  die  Gemeinsamkeit  weiterer
  Reformarbeit  in  Marokko  fordere,  so  kam  alles  darauf  an,
die  Konventionsstaaten  irgendwie  für  diese  Auffassung  zu  ge-??2

  Deutsche  Juristen-Zeitung  vom  15.  April  1906.