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Nummer
des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab Zollsatz
Zolltarifs. Mark.
6. e) 2. y) Handfeilen, Degenklingen, Hobeleisen, Meißel, Tuch-,
Schneider-, Hecken= und Blechscheeren, Sägen,
Bohrer, Schneidkluppen, Maschinen= und Papier-
messer und ähnliche Werkzeuge 100 kg 15
e) 3. Eisenwaaren, feine:
α) aus feinem Eisenguß, als: leichtem Ornamentguß,
polirtem Guß, Kunstguß, schmiedbarem Guß;
β) aus schmiedbarem Eisen, polirt oder lackirt; Messer,
Scheeren, Stricknadeln, Häkelnadeln, Schwertfeger—
arbeit u. s. w.;
alle diese Gegenstände, anderweitig nicht genannt, auch
in Verbindung mit Holz und anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen - 24
aus 7. a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt
oder gemahlen, imgleichen Erze, auch aufbereitete, soweit
diese Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich be-
troffen sind . . . .. frei
aus 8. Flachs und Hanf, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt,
auch Werg und andere Abfälle .... .. . . .. . . . . .. . .. . — frei
9. α) Weizen . . . . .. . .. 100 kg 3,50
b) α) Roggen » 3,50
β) Hafer » 2,80
γ) Buchweizen » 2
δ) Hülsenfrüchte ... ... . ... » 1,50
ε) Andere nicht besonders genannte Getreidearten ........... » 1
c) Gerstee . .. .. .. .. . .. » 2
d) a) Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse und anderweit
nicht genannte Oelfrücht » 2
aus e) Mais » 1,60
aus f) Malz (gemalzte Gerste) .. . .. . .. .. . .. .. . . . . . . . .. . . .. » 3,60
g) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel - 3