Nummer
des
deutschen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Mark.
9. aus h)
2
10. a)
b)
d0 1.
aus 2.
Weinbeeren, frische, zum Tafelgenuß (Tafeltrauben)
Mit der Post eingehende Sendungen von Tafeltrauben
von 5 Kilogramm Bruttogewicht und weniger
Andere frische Weinbeeren:
Andere frische Weinbeeren (Trauben der Weinlese), in
Fässern oder Kesselwagen eingestampft, werden ohne
Rücksicht auf eine etwa eingetretene Gährung —
wenn die eingestampfte Masse alle Theile der Frucht,
neben dem Safte also auch noch die Kämme, Kerne
und Schalen (Bälge oder Hülsen) der Trauben
enthält — zugelassen zum Zollsatze von .. .. . . .. .
Blumen und Blätter, frische, zu Bouquets und zur De-
koration; Gewächse, lebende, und Pflanzentheile; Klee-
Luzerne-, Esparsettesaatt Gemüse und Gartengewächse,
frische; Kartoffeln; Früchte, frische, nicht genannte (mit
Ausschluß der Weinbeeren und der Südfrüchte), und
andere Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt
Grünes und anderes naturfarbiges gemeines Hohlglas (Glas-
geschirr), weder gepreßt, noch geschliffen, noch abgerieben,
auch mit ordinärer Beflechtung von Weiden, Binsen,
Stroh oder Rohr) Glasmasse; rohes optisches Glas (Flint-,
Kronglas)) rohe gerippte Gußplatten (Dachglas)) Email-
und Glasurmasse; Glasröhren und Glasstängelchen, ohne
Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und
Kunstglasbläserei gebraucht weren
Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes, unabge-
riebenes, ungepreßtes oder nur mit abgeschliffenen oder
eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Ränden
Spiegelglas, rohes, ungeschliffesss ...
Tafel-(Fenster-) Glas, farbtgees ...
Anmerkung: Butzenscheiben
100 kg
100 kg
100 kg
100 kg.
brutto
100 kg
100 kg
brutto
100 kg
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frei
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