Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
..- 
Nummer 
des 
  
italienischen Benennung der Waaren. Maßstab Zollsatz 
Zolltarifs. Lire 
aus 154. Bänder und Borten aus Seide oder Floretseide, gemischt 
mit anderen Spinnstoffen, worin die Seide oder Floret- 
seide im Verhältniß von mindestens 12 und höchstens 
50 Prozent enthalten ist — ZolI bes betreffenden 
Gewebes mit 3 Lire 
Zuschlag für 1 kg. 
156. Posamentierwaaren aus Spinnstoffen der Kategorie VIII  — Zoll de betreffenden  
Bänder. 
160. Genähte Gegenstände aus Spinnstoffen der Kategorie VIII. — Zoll des betreffenden 
Gewebes mit 10 Prozent 
Zuschlag. 
161. Holzkohle — frei 
162. Brennholz .. .................. .... .............. — frei 
aus 163. Holz: 
a) gemeines: 
1. roh oder lediglich mit der Axt behauen oder vor— 
gerichtet — frei 
2. viereckig behauen, gesägt — frei 
3. in Brettchen zu Schachteln, Sieben und der- 
gleichen; sowie in Reifen jeder Länge — frei 
4. Holzdraht zur Herstellung von Zündhölzchen – frei 
aus b) Ebenistenholz: 
2. geschnitten der Länge nach 100 g 3 
3. Brettchen oder Tafeln für Fußböden, eingelegte » 4 
164. Leere Fässer, neue oder gebrauchte: 
a) mit hölzernen Reifen 1 hl 0,20 
Rauminhalt. 
b) mit eisernen Reifen - 0,z0 
aus 165. Möbel und Möbeltheile, rohe oder fertige: 
a) nicht gepolsterte: 
1. aus gemeinem, gebogenen Holz ............... 100 kg 7,50 
2. andere aus gemeinem Holz ... - 13 
3 aus Ebenistenholz, fournirt, geschnitzt oder eingelegt 60 
  
  
 
	        
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