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Nummer
des zur Zeit des
Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. für 100 kg
deutschen
Zolltarifs. Mark.
25. Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere
Konsumtibilien:
) Butter, auch künstliche . ... 16
aus 9) 1. Fleischextrakt, flüssiger, und Tafelbouiloln 20
]) Hartkäse in mühlsteinförmigen Laiben, das Stück im
Gewichte von mindestens 50 Kilogramm . . .. . . . .. 15
anderer' Käse .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . ... 20
aus p) 1. Kindermehl (Nestle- Mel und dergleichen) 50
aus p) 3. Chokolade . . ... 80
26. Oel, anderweit nicht genannt, und Fette:
8) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele,
auch gemalhen . ... E frei
30. Seide und Seidenwaaren:
aus a) Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder gesponnen
(filirt); Floretseide, gekämmt, gesponnen oder gezwirnt;
alle diese Seide nicht gefärbt, auch Abfälle von ge-
färbter Seide . .. frei
b) Seidenwaatt. 24
c) Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets 36
gekämmte Abfälle von gefärbter Seide (peignées) frei
d) Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide u. s. w.)
gefärbt und ungefärbt . . . . . . . .. 140
e) 1. Waaren aus Seide oder Floretseide . 600
aus e) 2. seidene und halbseidene Stickereien 600
aus e) 3. Bänder mit offenen Geweben:
seiden . . ... 800
halbseidene ... 450
Anmerkung:
Unter offenen Geweben sind solche verstanden, in denen
sowohl die Entfernung von einem Kettenfaden zum anderen als
von einem Schußfaden zum anderen größer ist, als die Dicke
des Fadens selbst.
Seidenbeuteltuch. ........ .. . . . . . . . . . . .. . . . .. 600
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