Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer de schweizerischen  Zolltarifs vom 10. April 1891     Franken 
 Benennung der Gegenstände. 
    per 100 kg 
20. Zubereitete Hilfsstoffe, nicht besonders genannt 2. — 
21. Kartoffelmehl (fécule) ... .. .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . . ... 1. — 
Stärke (Amlung) aller Art, Dextrin , Stärkegummi: 
22. in Engrospackung, d. h. ½ in Fässern, Kisten, Säcken 2c., 
sowie in Packeten über 4 Kilogramm Gewicht 1.25 
23. in Detailpackung, d. h. in Schachteln, Packeten etc. bis und 
mit 4 Kilogramm Gewicht: . . ... 2.50 
aus 27. Sprengschnüre . ... . . .. 40.— 
aus 29. Zündhölzer .............................. 25. — 
30. Wagenschmieer . . .. 3.— 
31. Wichse. 7.— 
Leim: 
32. roh (Tischlerleim) . . . . . . . . .. —.60 
33. gereinigt (Gelatine); Fischleim 7.— 
Farbstoffe, mineralische und vegetabilische, nicht anderweitig 
genannte: 
35. gemahlen, geschlemmt, geraspelt, gepulvert, geschnitten 24. —. 60 
Ertrakte von Farbstoffen: 
37. Krappextrakt und andere flüssige oder feste Extrakte von Farb- 
stoffen, Garancine, künstliches Alizarin, trocken oder in 
Teig, Indigolösung . . . . . . . .. 3. — 
Farben, zubereitete, trocken, in Teigform oder flüssig: 
Bleiweiß und Zinkweiß: 
39. nicht abgerieben . ... 3.— 
40. abgerieben . . . . . . .. 5.— 
41. Chromgelb; Chromgrün, Schweinfurtergrün] Mineralblau; 
Pariserblau; Smalte; Ultramarin . . . .. . . . . . . . . . . . .. 7. 
aus 42. Künstliche Farben aus Steinkohlentheer 8. — 
43. Farben, zubereitete: in Schachteln, Flaschen, Muscheln, 
Töpfchen, Stengeln . . . .. 20.— 
  
 
	        
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