Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer de schweizerischen  Zolltarifs vom 10. April 1891          Franken
  Benennung  der  Gegenstände.
        per 100 kg
20.  Zubereitete  Hilfsstoffe,  nicht  besonders  genannt  2.  —
21.  Kartoffelmehl  (fécule)  ...  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  ...  1.  —
Stärke  (Amlung)  aller  Art,  Dextrin  ,  Stärkegummi:
22.  in  Engrospackung,  d.  h.  ½  in  Fässern,  Kisten,  Säcken  2c.,
sowie  in  Packeten  über  4  Kilogramm  Gewicht  1.25
23.  in  Detailpackung,  d.  h.  in  Schachteln,  Packeten  etc.  bis  und
mit  4  Kilogramm  Gewicht:  .  .  ...  2.50
aus  27.  Sprengschnüre  .  ...  .  .  ..  40.—
aus  29. Zündhölzer  ..............................  25.  —
30. Wagenschmieer  .  .  ..  3.—
31.  Wichse.  7.—
Leim:
32.  roh  (Tischlerleim)  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  —.60
33.  gereinigt  (Gelatine);  Fischleim  7.—
Farbstoffe,  mineralische  und  vegetabilische,  nicht  anderweitig
genannte:
35.  gemahlen,  geschlemmt,  geraspelt,  gepulvert,  geschnitten  24.  —.  60
Ertrakte  von  Farbstoffen:
37.  Krappextrakt  und  andere  flüssige  oder  feste  Extrakte  von  Farbstoffen,
  Garancine,  künstliches  Alizarin,  trocken  oder  in
Teig,  Indigolösung  .  .  .  .  .  .  .  ..  3.  —
Farben,  zubereitete,  trocken,  in  Teigform  oder  flüssig:
Bleiweiß  und  Zinkweiß:
39.  nicht  abgerieben  .  ...  3.—
40. abgerieben  .  .  .  .  .  .  ..  5.—
41.  Chromgelb;  Chromgrün,  Schweinfurtergrün]  Mineralblau;
Pariserblau;  Smalte;  Ultramarin  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  7.
aus  42.  Künstliche  Farben  aus  Steinkohlentheer  8.  —
43.  Farben,  zubereitete:  in  Schachteln,  Flaschen,  Muscheln,
Töpfchen,  Stengeln  .  .  .  ..  20.—