Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer des Schweizerischen Zolltarifs vom 10 April 1891

    Benennung  der  Gegenstände  Franken

**  per  100  kg.
Decken  (Bett=  und  Tischdecken  2c.):
ohne  Näharbeit  oder  Posamentierarbeit:
325.  gebleicht,  bunt,  gefärbt,  bedruckt  .  ...  40.—
326.  mit  Posamentierarbeit  oder  genähtem  Saum  ..  .  .  ..  .  .  .  ..  60.  —
327.  Shawls  (Umschlagtücher),  Schärpen  2c.  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  50.  —
328.  Bänder  und  Posamentierwaren  45.—
329.  Stickereien  und  Spizen  ...  100—
330.Wachstuch,  gemeines,  und  sogenannte  Oelleinwand,  zu  Verpackungszwecken
  .  ..  8.  —
332.  Linoleumteppiche  ..  .  ..  .  .  ............  .  ....  ....  ....  20.—
Flachs,  Hanf,  Jute,  Ramie  2c.:
339.  Packtuch  unter  9  Fäden  auf  5  Millimeter  im  Geviert  2.—
340.  roh  oder  gebaucht,  von  9  bis  13  Fäden  auf  5  Millimeter
im  Geviert  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  .  .  .  ..  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  12.—
341.  roh  oder  gebaucht,  von  14  bis  22  Fäden  auf  5  Millimeter
im  Geviert  .  .  .  .  .  .  ...  ...  ...  ...  ..  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  25.  —
342.  roh  oder  gebaucht,  von  über  22  Fäden  auf  5  Millimeter
im  Geviert,  sowie  alle  gebleichten,  bunten,  gefärbten,  bedruckten
  Gewebe,  Tüll  ausgenommen  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  ..  .  42.  —
344.  Bänder  und  Posamentierwaren  50.—
Seilerarbeiten:
346.  Stricke,  Taue  .  .  .9  8.—
348.  Gurten;  Schläuche,  Säcke  .  ..  20.—
Matten,  Bodendecken  und  Teppiche  aus  Jute,  Manillahanf
und  anderen  ähnlichen  Faserstoffen,  auch  mit  eingefaßtem
Rand:
grobe  (nicht  gewebte):
roh    .  ..  12.—
350.  gefärbt,  bedruckt  2c  20.—
Gewebe,  roh,  weiß,  gefärbt,  bedruckt,  appretirt:
359.  aus  Halbseide:  ..  .  .  .  .  .  .  ..  40.—