Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

                                             -223- 



 

Nummer des Schweizerischen Zolltarifs vom 10 April 1891

    Benennung  der  Gegenstände  Franken                                        per 100 KG
              
aus  360.Shawls  (Umschlagtücher),  Schärpen  2c.,  aus  Halbseide100
aus  361.Bänder  und  Posamentierwaren  aus  Halbseide  .  .  .  60—
Wolle:
aus  364.  Kunstwolle  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ....  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..                                                                                                  —.30
365.gemahlen,  gefärbt,  gekämmt,  Kammmzug  .  ...  —.60
Garne:
366.  oh:  einfach  oder  dublirt;  Watte  .  ..  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  ...  6.  —
367.roh:  drei=  oder  mehrfach  gezwirnt:  .  .  .  ..  8.—
gebleicht,  gefärbt:
368.  einfach  oder  dublirt:  .  .  ..  12.—
369.Drei=  oder  mehrfach  gezwirnt:  18.—
370.  auf  Spulen,  in  Knäueln  oder  kleinen  Strängchen  (für  den
Detailverkauf  hergerichtet)  .  .  ...  30.—
Gewebe:
roh:
372.  Streichgarngewebe  25.  —
373.  Kammgarngewebe  ..  .  .  ...  40.  —
374/5.  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt  (Streichgarn=  und  Kammgarngewebe):

a)  im  Gewichte  von  mehr  als  300  Gramm per  Quadratmeter  55.—
b)  im  Gewichte  von  300  Gramm  und  weniger  per  Ouadratmeter.
  80.—
377.  Filztüchrer  ...  70.—
Decken  (Bett-  und  Tischdecken  2c.):
378.  ohne  Näharbeit:  ..  .  .  .  ..  25.  —
379.  mit  Näharbeit  ..  .  ....  ...  ..  ..  ..  ............  ...  .  .  ..  60.  —
Bodenteppiche:
380.  grobe,  ohne  Fransen  oder  Näharbeit  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  25.—
381..andere  ..  .  .  .  .  ...p  50.—