Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Tarif A. 
Zölle bei der Einfuhr nach Belgien. 
  
  
  
  
  
  
Nummer des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen belgischen Zolltarifs 
    
 Benennung der Gegenstände 
Eingangszoll   .Betrag 
  .  
. 
Franken. 
aus 1. Stärke. . . . . .. . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. frei 
aus 2. Tiere, lebende: 6 
— Rindvieh: 
Bullen und junge Stiere Kilogramm 04 
- (Lebendgewicht) 
Ochsen und junge Ochsen; Kälber, männlichen 
und weiblichen Geschlechts, welche keine ab- 
genutzten Milchzähne haben » O,os 
Kühe und Färsen ...................... » 0,03 
Schafvieh: 
Schafböcke, Mutterschafe und Hammel Stück 2 
Lämmer .. y 
Schweine . .. . . .. . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . .. frei 
aus 4. Bier in Fässen. Hektoliter 5 
aus 5. Eichen= und Nußbaumholz Kubikmeter l 
Vergoldete,versilberte oder bronzirte Holzleisten............ Wert 5% 
Holzwaren, andere, mit Ausnahme der gewöhnlichen Besen 
und der Fässer .................................. ))« 10 
aus 9. Kautschuckfäden und Kautschuckplatten, nicht beschnitten und 
ohne Zutat von anderem Material .. . . . . . . . . . . . . . . .. frei 
aus 14. Bindfaden von 2 bis 8 Millimeter Durchmesser .. . . . . . . . .. frei 
aus 15. Fleisch, frisch geschlachtet: 
in ganzen und halben Tieren Kilogramm 0% 
Wild .................................... » 0,15 
Fleisch,anderes............................ » 0,30 
GeschälterReis.................................... frei