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Nummer
des zur Zeit des
Vertrags.
abschlusses
giltigen belgischen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Betrag
Franken.
Noch:
aus 33.
Material nicht unterscheiden kann; Rahmen aus
Pappe, Steinpappe oder Papiermaché und Passe-
Partouts) Notizbücher, geheftet oder kartonnirt,
mit Deckeln von Pappe, Papier oder Leinwand;
Gehäuse zu Pendeluhren; Reifen und Reifen-
spiele für Kinder; Stiefelzieher; Holzstifte für
Schuhmacher) Feuersteine; Scheren mit Doppel-
blatt, andere als für Handwerker) Schnüre und
Bändchen für Taschenuhren, andere als aus
Gold oder Silber; Schieberinge für Börsen,
Servietten (Serviettenhalter) u. s. w., andere
als aus Gold oder Silber; Farben, gewöhnliche.
in Täfelchen oder Büchsen; Küchen-, Taschen-
und Tischmesser, von Eisen oder Stahl; Kreide
zum Zeichnen; Löffel, andere als aus Gold
oder Silber) Fingerhüte, andere als aus Gold
oder Silber; Nadelbüchsen, andere als aus
Gold oder Silber; Stecknadeln, andere als aus
Gold oder Silber; Gabeln, andere als aus
Gold oder Silber; Lichtschirme aus Papier;
Domino-, Schach-, Lotto-, Gänse= und ähnliche
Spiele Kaleidoskope) Messerklingen jeder Art;
Zauberlaternen (Laterna magica)) Masken
(Larven); Formerarbeiten aus Steinpappe;
Verzierungen aus Steinpappe und Ver-
zierungen aus gepreßtem, vergoldetem u. s. w.
Papier für Pappwaren; Schlittschuhe; Steine,
Schiefersteine, abgeschliffene, zum Schreiben;
Brieftaschen und Briefmappen, andere als von
Leder; Ballschläger (Rackets) und Ballnetze;
Glasperlen (siehe Glaskörner)) Sohlen, andere
als aus Holz, Kautschuck, Leder; verarbeiteter
Stuck und Stuckkügelchen; Tabacksdosen, andere
als aus Gold, Silber, Platina oder silberver-