Kap. IX. Die Germanen. 73
richtung, welche die herrschende Stellung des Adels zur Voraussetzung
hat. Wenngleich über die Zustände der genannten germanischen
Stämme nichts Ähnliches bekannt ist, nimmt man doch
an, dass sie als Nachbarstämme das gallische Institut übernommen
haben. Jedenfalls sind die Nachrichten nicht zu generalisieren,
da die Germania nichts von einem Senat weiss. Germ. 11.
(Siehe Kapitel XX, unter Stammverband.)
Das natürliche Anschwellen der Bevölkerung führt zur Ablösung
von Volksmassen vom Stamm oder zu seiner Teilung.
Ablösung vom Stamm.
Die Khatten zwangen im Bürgerkrieg einen Teil des Stammes
zur Auswanderung. Die Ausgetriebenen siedelten sich im Niederland
an und erstarkten zu den Stämmen der Bataver und Kannenefaten.
Die drei Stämme lebten nach Gauverfassung. Kap. 10
Batavi, pars Chattorum seditione domestica pulsi. Hist. IV 12;
Batavi Chattorum quondam populus et seditione domestica in eas
sedes transgressus etc. Germ. 29. Cannenefatos, origine, lingua
virtute par Batavis. Hist. IV 15.
Teilung des Stammes.
Die Teilung von Stämmen ist nach Tacitus bei den Friesen,
Chauken und Brukterern zu beobachten. Sie werden bald als
Ein Stamm, bald als zwei (voneinander unabhängige) Stämme
bezeichnet und diese, je nach ihrem Umfang, ex modo virium
die Grossfriesen oder Kleinfriesen usw. genannt,
Frisii und Frisiavones, Plinius Hist. nat. IV 15, 101. Transrhenanus
populus, natio Frisiorum ; Majoribus minoribusque Frisiis
vocabulum ex modo virium utraeque nationis etc. Ann. IV 72;
XI 19. Nachdem der Statthalter von Niedergermanien ein Unterwerfung
bezweckendes Verfassungsexperiment gemacht hatte,
senatum, magistratus, leges imposuit, Ann. XI 19, findet sie nach
dem Zurückziehen der römischen Militärposten über den Rhein
das Jahr 58 unter der Leitung von Verritus und Malorix, welche