Volltext : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

Kap.  IX.  Die  Germanen.  73

richtung,  welche  die  herrschende  Stellung  des  Adels  zur  Voraussetzung
  hat.  Wenngleich  über  die  Zustände  der  genannten  germanischen
  Stämme  nichts  Ähnliches  bekannt  ist,  nimmt  man  doch
an,  dass  sie  als  Nachbarstämme  das  gallische  Institut  übernommen
haben.  Jedenfalls  sind  die  Nachrichten  nicht  zu  generalisieren,
da  die  Germania  nichts  von  einem  Senat  weiss.  Germ.  11.
(Siehe  Kapitel  XX,  unter  Stammverband.)

Das  natürliche  Anschwellen  der  Bevölkerung  führt  zur  Ablösung
  von  Volksmassen  vom  Stamm  oder  zu  seiner  Teilung.

Ablösung  vom  Stamm.

Die  Khatten  zwangen  im  Bürgerkrieg  einen  Teil  des  Stammes
zur  Auswanderung.  Die  Ausgetriebenen  siedelten  sich  im  Niederland
  an  und  erstarkten  zu  den  Stämmen  der  Bataver  und  Kannenefaten.
  Die  drei  Stämme  lebten  nach  Gauverfassung.  Kap.  10
Batavi,  pars  Chattorum  seditione  domestica  pulsi.  Hist.  IV  12;
Batavi  Chattorum  quondam  populus  et  seditione  domestica  in  eas
sedes  transgressus  etc.  Germ.  29.  Cannenefatos,  origine,  lingua
virtute  par  Batavis.  Hist.  IV  15.

Teilung  des  Stammes.

Die  Teilung  von  Stämmen  ist  nach  Tacitus  bei  den  Friesen,
Chauken  und  Brukterern  zu  beobachten.  Sie  werden  bald  als
Ein  Stamm,  bald  als  zwei  (voneinander  unabhängige)  Stämme
bezeichnet  und  diese,  je  nach  ihrem  Umfang,  ex  modo  virium
die  Grossfriesen  oder  Kleinfriesen  usw.  genannt,

Frisii  und  Frisiavones,  Plinius  Hist.  nat.  IV  15,  101.  Transrhenanus
  populus,  natio  Frisiorum  ;  Majoribus  minoribusque  Frisiis
vocabulum  ex  modo  virium  utraeque  nationis  etc.  Ann.  IV  72;
XI  19.  Nachdem  der  Statthalter  von  Niedergermanien  ein  Unterwerfung
  bezweckendes  Verfassungsexperiment  gemacht  hatte,
senatum,  magistratus,  leges  imposuit,  Ann.  XI  19,  findet  sie  nach
dem  Zurückziehen  der  römischen  Militärposten  über  den  Rhein
das  Jahr  58  unter  der  Leitung  von  Verritus  und  Malorix,  welche