Nummer
des zur Zeit bes Gulden
Vertragsbschlusses »
giltigen allgemeinen Benennung der Gegmstände. Gold
österrelchisch-
ugarischen per 100 kg.
Zolltarifs.
Leinenwaaren:
139. Graue Packleinwand, d. i. ein glattes, grobes, auch einfach
geköpertes Gewebe ohne Muster, aus Hanf oder Flachs,
welches nicht mehr als 5 Kettenfäden auf 5 mm enthält)
auch fertige Säcke darusss ... 6.—
Anmerkung:
Gebrauchte signirte Säcke aus grauer Packleinwand, welche
zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei
Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Verordnungs-
wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrolen frei
140. Leinenwaaren, ungemustert, roh, bis 20 Kettenfäden auf
5bmmnmnnnnnnnnnn.. 12.—
141. Leinenwaaren, ungemustert, gebleicht, gefärbt, mehrfarbig
gewebt, bedruckt:
a) bis 10 Kettenfäden auf 5 mm ... ............ . 20. —
b) 11 bis 20 Kettenfäden auf mmm. 40.—
142. Leinenwaaren, gemustert bis 20 Kettenfäden auf 5 mmi:
a) roh...................................... 40.—
b) gebleich b gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt 80.—
c) amast aller Art, auch vrooHr 80.—
143. Leinenwaaren über 20 Kettenfäden auf 5mm 80.—
144. Battiste; Gaze, Linons und andere undichte Webewaaren. 120.—
146. Spitzen und Kanten ................... 300.—
Gestickte Webewartcten 200.—
aus 147. Posamentier-, Knopf-, Band= und Wirkwaaren 80.—
Jutegewebe:
148. Sack= und Packstoffe aus Jute, roh, ungebleicht, ungefärbt,
ungemustert, auch einfach geköpert, nicht mehr als 5 Ketten-
fäden auf 5 mm enthaltend, sowie fertige Säcke daraus 6.—
Anmerkung:
Gebrauchte signirte Säcke aus Jute, welche zum Füllen mit
Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder
ausgeführt werden, unter den im Verordnungswege vorzuzeich- Zr
nenden Bedingungen und Kontroonn frei
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