Full text : Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche.

Zweites  Kapitel.
Der  preußische  Staat.

I.  Geschichte  9.
1.  Gebietsentwicklung.
§  29.

Aus  unscheinbaren  Anfängen  ist  der  preußische  Staat  allmählich,  aber
stetig  zu  seiner  heutigen  Bedeutung  emporgewachsen.

Die  927  von  Kaiser  Heinrich  I.  gegründete  Nordmark  wurde  1134
als  Mark  Brandenburg  an  Albrecht  den  Bären  aus  dem  Hause  der
Askanier  verliehen  und  von  diesem  und  seinen  Nachfolgern  erheblich  nach
Osten  hin  erweitert.  Wechselnde  Schicksale  brachten  das  Land,  mit  dem
seit  1356  durch  die  goldene  Bulle  die  Kurwürde  dauernd  verbunden  war,
nach  Aussterben  dieses  Hauses  an  das  der  Wittelsbacher  (1324—73),  der
Luxemburger  (1373—1411)  und  schließlich  1415  an  Friedrich  I.  von
Hohenzollern,  den  Stammvater  unseres  heutigen  Herrschergeschlechts.
Die  Mark,  welche  derzeit  nur  die  Alt-,  Mittel-=  und  Uckermark,  die  Priegnitz
  und  das  Land  Sternberg  mit  zusammen  425  □|  M.  umfaßte,  wurde
unter  den  nächsten  Nachfolgern  durch  die  Neumark  (1455),  das  Herzogtum
  Krossen  (1482),  die  Grasschaft  Ruppin  (1524)  und  das  Land  Beeskow-Storkow
  (1575)  erweitert.

Wichtigere  Erwerbungen  brachten  die  folgenden  Jahrhunderte.
  Unter  Johann  Sigismund  wurden  durch  den  Anfall  der
Herzogtümer  Kleve  mit  Mark  und  Ravensberg  (1614)  und  Preußen  (1618)
die  Grenzen  nach  Osten  und  Westen  soweit  hinausgeschoben,  daß  diese  Erwerhungen
  noch  heute  die  äußersten  Marksteine  des  Staatsgebietes  bezeichnen.
  Der  westfälische  Friede  (1648)  fügte  das  Fürstentum  Minden,
das  Herzogtum  Magdeburg  mit  Halberstadt  und  Hohenstein  hinzu  und
legte  mit  dem  Erwerbe  von  Hinterpommern  den  Grundstock  für  die  Provinz
Pommern,  die  bald  darauf  durch  Lauenburg  und  Bütow  (1657)  und  das
Herzogtum  Vorpommern  bis  zur  Peene  (1720)  weitere  Ausdehnung  erhielt.

Der  Erwerb  der  Königswürde  durch  Friedrich  I.  (1701)  gab  diesem
Machtzuwachs  auch  äußerlich  den  entsprechenden  Ausdruck.

Durch  die  Friedensschlüsse  zu  Breslau  (1742),  Dresden
(1745)  und  Hubertusburg  (1763)  wurden  Schlesien  und  die  Graf-1)

  Bornhak,  Preuß.  Staats=  u.  Rechtsgeschichte  (Berl.  03).