Zweites Kapitel.
Der preußische Staat.
I. Geschichte 9.
1. Gebietsentwicklung.
§ 29.
Aus unscheinbaren Anfängen ist der preußische Staat allmählich, aber
stetig zu seiner heutigen Bedeutung emporgewachsen.
Die 927 von Kaiser Heinrich I. gegründete Nordmark wurde 1134
als Mark Brandenburg an Albrecht den Bären aus dem Hause der
Askanier verliehen und von diesem und seinen Nachfolgern erheblich nach
Osten hin erweitert. Wechselnde Schicksale brachten das Land, mit dem
seit 1356 durch die goldene Bulle die Kurwürde dauernd verbunden war,
nach Aussterben dieses Hauses an das der Wittelsbacher (1324—73), der
Luxemburger (1373—1411) und schließlich 1415 an Friedrich I. von
Hohenzollern, den Stammvater unseres heutigen Herrschergeschlechts.
Die Mark, welche derzeit nur die Alt-, Mittel-= und Uckermark, die Priegnitz
und das Land Sternberg mit zusammen 425 □| M. umfaßte, wurde
unter den nächsten Nachfolgern durch die Neumark (1455), das Herzogtum
Krossen (1482), die Grasschaft Ruppin (1524) und das Land Beeskow-Storkow
(1575) erweitert.
Wichtigere Erwerbungen brachten die folgenden Jahrhunderte.
Unter Johann Sigismund wurden durch den Anfall der
Herzogtümer Kleve mit Mark und Ravensberg (1614) und Preußen (1618)
die Grenzen nach Osten und Westen soweit hinausgeschoben, daß diese Erwerhungen
noch heute die äußersten Marksteine des Staatsgebietes bezeichnen.
Der westfälische Friede (1648) fügte das Fürstentum Minden,
das Herzogtum Magdeburg mit Halberstadt und Hohenstein hinzu und
legte mit dem Erwerbe von Hinterpommern den Grundstock für die Provinz
Pommern, die bald darauf durch Lauenburg und Bütow (1657) und das
Herzogtum Vorpommern bis zur Peene (1720) weitere Ausdehnung erhielt.
Der Erwerb der Königswürde durch Friedrich I. (1701) gab diesem
Machtzuwachs auch äußerlich den entsprechenden Ausdruck.
Durch die Friedensschlüsse zu Breslau (1742), Dresden
(1745) und Hubertusburg (1763) wurden Schlesien und die Graf-1)
Bornhak, Preuß. Staats= u. Rechtsgeschichte (Berl. 03).