Nummer
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224. Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen. 12.—
Möbel aus gebogenem Holz mit ornamentirt gepreßten Theilen
und ornamentirt gepreßte Möbelbestandtheile (dergleichen
Sitzbretter u. . w))) ... . .. . . . .. 5. —
225. Holzwaaren mit fein eingelegter Arbeit Goule Intarsien))
Gliedermaßstäbe. .. . . . .. .............. ......... 30. —
aus 225. (bis) Korbflechterwaaren:
a) gemeine (d. i. grobe Pack-, Trag-, Wagen- und Wasch-
körbe, Fischreusen und dergleichen), weder gefärbt,
gebeizt, gefirnißt, lackirt oder polirt, noch in Ver-
bindung mit anderen Stosfen 1.50
b) feine / sofern sie nicht unter Kurzwaaren fallen ... ... 25.—
226. Fournire, uneingelegtef Parquetten und Parquettenbestand-
theile: »
a) roh ————— ..... . .. . ...... .. . . . . .. 1.50
b) gebeizt, gefärbt, pelitt ......................... 3.-—
229. Hölzernes Spielzeug:
a) grobes, blos gehobelt, geschnitt oder gedrechselt, roh.. 5.—
b) andres.. 12.—
aus230. b) Bein- oder Hornknöpfe ..................... .. . .... 25d5.—
230. Zur weiteren Verarbeitung vorgerichtete Stücke von Bein,
Anmerkung.] Horn und dergleichen, sowie von den in Nr. 310 ge—
nannten Materiallen . . .. 20. —
Die unter Nr. 224, 225 und 229 genannten Waaren auch
in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter
höher belegte Kautschuck., Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen.
aus 231. Glasmasse; Email- und Glasurmasse. . . . . . .. . -..... 1.50
232. Hohlglas, gemeines, d. i. ungeschlissen, / ungemustert b un.
abgerieben, ungepreßt: -
a) in seiner natürlichen Farbe, jedoch nicht weiß .. .. ... 1.50
b) weiß (durchsichtigg .................. 3.—
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