Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

   
Nummer 
  
t1 zur 22 *. Gulden 
ertragsabschlu 
ilsgen llgenne Benennung der Eegenstände. Gold 
en er 100 kg 
gollarie. p 8. 
243. Glas- und Emailwaaren, nicht besonders benannte, oder in 
Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter 
höher belegte Kautschuck-, Leder-, Metall- oder Kurz- 
waaren falllllen 12.— 
aus 244. Sogenannte Kehlheimer Platten, rauh, ungeschliffern frei 
Marmor= und Alabasterplatten, nicht geschliffeen frei 
aus 244.(bis)) Nicht besonders benannte Arbeiten aus Alabaster, Marmor, 
Porphyr, Granit, Syenit und ähnlichen harten Steinen: 
à) grobe Steinmetzarbeiten aus Marmor und Alabaster (d. i. 
Thür= und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, 
Rinnen, Röhren, Tröge und dergleichen), schlichte, un- 
geschliffen ,.................... 1.50 
b) Jandere nicht geschliffene Waaren aus Marmor und Alabaster 1.50 
c) Arbeiten aus Marmor und Alabaster, geschliffene, auch derlei 
Mlatten, geschlisfen 1.50 
Arbeiten aus Porphyr, Granit, Syenit und ähnlichen harten 
Steinen, geschliffene, auch derlei Platten, geschliffene 5.— 
244. (ter) Nicht besonders benannte Arbeiten aus anderen als den unter 
Nr. 244 bis genannten Steinen: 
a) grobe Steinmetarbeiten, schlichte, ungeschliffene —.50 
245. b),Dachschiefer und anderer Tafelschier —. 25 
aus 245. c)h Rechentafeln aus Schieferstein, geschliffen, geschwärzt, linürt, 
mit oder ohne Rahmen von rohem Hozzz 3.— 
245. (bis)a)) Cemeet::: : ... —.500 
aus 246. Probir., Schleif= und Wetzsteine, natürliche, ohne Verbindung; 
Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen oder Metallhülsen; 
Lithographiestien . . . . . . ..Æ frei 
aus 246. (bis) Künstlich gefärbte Erden und Steine, auch geschönte Farb- 
erden; geformte künstliche Wetzsteine, dann geformte natür- 
liche oder künstliche Bimssteine — beide auch in Verbin- 
dung mit Holz oder Eisen ohne Lack und Politur 2.— 
  
 
	        
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