Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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als Untersuchungsstempel S 
der Buchstabe mit der Reichskrone darüber U); 
b) bei Waffen, welche einer zweimaligen Beschußprobe unterliegen, 
" 
1. für die erste Probe der Reichsadler N ) 
N 
2. für die Endprobe der Reichsadler und der unter a aufgeführte 
Untersuchungsstempel; 
c) bei Waffen, welche auf besonderen Antrag der Einsender einer einzigen 
Beschußprobe im Zustande für die Endprobe mit der dem betreffenden 
Kaliber entsprechenden Ladung der ersten Beschußprobe unterworfen 
worden sind, 
als Beschußstempel 9∆ 
der Buchstabe B mit der Reichskrone darüber B), 
als Untersuchungsstempel r 
der Buchstabe D mit der Reichskrone darüber (Ul] 
d) bei Waffen, welche nach Ziffer 6 einer erneuten Prüfung unterzogen 
worden sind, außer dem bereits geschlagenen Prüfungszeichen 
als Beschußstempel 
der Buchstabe K mit der Reichskrone darüber (R/ 
als Untersuchungsstempel 
der Buchstabe J mit der Reichskrone darüber (Uhy. 
16. Das Prüfungszeichen zu 15b 1 wird auf den runden Theil der Läufe nahe 
dem hinteren Ende vor den ebenen Flächen und, wenn solche nicht vor- 
handen, an entsprechender Stelle, und rechts neben diesen Stempel 
a) bei Läufen für Schrotschuß der Buchstabe 8 mit der Reichskrone 
+ 
     
  
buuler (2 „oder, sofern die Läufe mit Würgebohrung versehen 
# 
sind, der Buchstabe W mit der Reichskrone darüber W), 
b) bei Läufen für ein Einzelgeschoß der Buchstabe G mit der Reichs- 
–— 
krone darüber C 
geschlagen. 
Die Prüfungszeichen zu 15a, 15b2 und 15 sind auf der unteren, 
die Prüfungszeichen zu 154 auf der oberen Lauffläche, und wenn solche 
nicht vorhanden, an entsprechender Stelle — und zwar der Untersuchungs- 
stempel hinter dem Beschußstempel — zu schlagen. 
Sind Läufe mit Würgebohrung nach der ersten Prüfung in dem 
engeren Theil der Bohrung ganz oder zum Theil gezogen worden, so sind 
 
	        
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