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g. 35.
Stellung der Räder.
(1) Die Räder jeder Achse der Fahrzeuge müssen in unverrückbarer Lage
gegen einander festgestellt sein.
(2) Sämmtliche Räder müssen Spurkränze haben, deren Höhe über den
mittleren, 750 Millimeter von der Mitte der Achse entfernt anzunehmenden Lauf—
kreisen der Räder nicht weniger als 25 Millimeter betragen darf.
(3) Der lichte Abstand zwischen den Radreifen soll mindestens 1,357 Meter
und höchstens 1,363 Meter betragen.
(4) Bis zur Höhe von 100 Millimeter über Schienenoberkante darf kein
Theil über die innere Seitenfläche des Radreifens hervorragen.
g. 36.
Spielraum für die Spurkränze.
(1) Der Spielraum für die Spurkränze (nach der Gesammtverschiebung der
Achse an dieser gemessen) darf bei der Spurweite von 1/435 Meter nicht unter
10 Millimeter und auch bei der größten zulässigen Abnutzung der Spurkränze
nicht über 25 Millimeter betragen. Demgemäß soll — entsprechend der An-
lage D — die Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze,
gemessen 10 Millimeter außerhalb der Lauffläche der beiden Radreifen bei
1,5000 Meter Entfernung der Laufkreise, nicht unter 1//4110 Meter und nicht über
1/425 Meter betragen.
(2) Bei den Mittelrädern sechs= und mehrrädriger Lokomotiven ist jedoch ein
Gesammtspielraum (bei übrigens gleichem lichten Abstande zwischen den Radreifen)
bis 40 Millimeter zulässig.
S. 37.
Raddurchmesser.
C) Der Raddurchmesser der Tender und Wagen mit Ausschluß der Rad-
reifenstärke soll mindestens 800 Millimeter betragen.
(2) Der Durchmesser der Treibräder der Lokomotiven bei neuem Zustande
der Radreifen im Laufkreis gemessen (F. 35 (2) soll so groß sein, daß nachstehende
Kolbengeschwindigkeiten und Umdrehungszahlen bei Anwendung der größten zu-
lässigen Fahrgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
Lokomotiven
mit ungekuppel- mit mit
ten oder 2 ge-
kuppelten 3 gekuppelten 4 gekuppelten
Treibachsen. Treibachsen. Treibachsen.
Kolbengeschwindigkeit in Meter in der
Minute .. .. .... . . .. . . . . . . . . .. 325 250 200
Umdrehungszahl der Treibachsen in der
Minute .. . . ....... ... .. .. . ... 260 200 160
118“