Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Frankreich. 
A. NVon frauzöstschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
A 
Die Linien d'’intérét général: 
Der Nordbahn. 
Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen 
Linien von Monthermeé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne- 
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Ramberdillers, 
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy 
nach Doulevant-le-Chäteau. 
. Der Westbahn. 
Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis. 
Der Orléansbahn, einschließlich der Lokalbahnen der Sarthe. 
. Der Südbahn. 
Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre be- 
triebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbezieux 
nach Chäteauneuf. 
Die beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie 
von Valenton nach Massy-Palaiseau. 
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
13. 
Verwalkungen besinden. 
I. Belgischer Verwaltungen. 
Die von der Großen Belgischen Centralbahn betriebenen Strecken 
von der belgisch-französischen Grenze: 
. bei Treignes bis Vireux. 
10. 
11. 
bei Doissche bis Givet. 
Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- 
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Giret. 
Die von der Westflandrischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von 
der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck. 
Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der 
französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-fran- 
zösischen Grenze: 
14. bei Altmünsterol bis Petit-Croix. 
Reichs-Gesetzbl. 1892. 130
	        
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