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Frankreich.
A. NVon frauzöstschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
A
Die Linien d'’intérét général:
Der Nordbahn.
Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen
Linien von Monthermeé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne-
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Ramberdillers,
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy
nach Doulevant-le-Chäteau.
. Der Westbahn.
Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.
Der Orléansbahn, einschließlich der Lokalbahnen der Sarthe.
. Der Südbahn.
Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre be-
triebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbezieux
nach Chäteauneuf.
Die beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy-Palaiseau.
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
13.
Verwalkungen besinden.
I. Belgischer Verwaltungen.
Die von der Großen Belgischen Centralbahn betriebenen Strecken
von der belgisch-französischen Grenze:
. bei Treignes bis Vireux.
10.
11.
bei Doissche bis Givet.
Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Giret.
Die von der Westflandrischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von
der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck.
Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der
französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.
II. Deutscher Verwaltungen.
Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-fran-
zösischen Grenze:
14. bei Altmünsterol bis Petit-Croix.
Reichs-Gesetzbl. 1892. 130