Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

— 114 — 
  
  
  
  
  
Summe II. .. 
  
  
  
Betrag 
E für das 
Z Einnahme. Etatsjahr 
1893/94. 
Mark. 
(2))6.) Uebertrag 19 292 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien 7 042 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 837 000 
zusammen (Titel )27171,000 
4. 
.................... 686000JL 
................... 3000- 
bleiben... 683 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt. .. ..... .. ... 13 500 A. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 17 100. 
e) gemäß F. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 15 800. 
zusammen. 46 400 
bleiben 636 600 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn für die Ge- 
meinde Mittelberreg . .. 24 400 
zusammen (Titel 4) 661.000 
  
  
36 514.000
	        
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