307 —
Nummer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2./14. April
1892.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
Noch:
61. g)
b)
41)
k)
Gruppe XVIII gehören und nicht speziell tarifirt
sind:
1. Aus Seide oder Halbseide oder aus Gold- oder
Silberfäden gewirkt
2. Andere
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren:
Fächer, Riech= und Toilettepolster, Schmucketuis,
Portemonnaies, Tabackbeutel.
b) Augengläser, Brillen, Operngucker, Loupen, Stecher,
Zwicker:
1. Mit Fassung aus gemeinen Metallen oder anderen
gemeinen Materialien
2. Mit Fassung aus Silber, echt versilberten oder ver-
goldeten Metallen, Aluminium, Elfenbein, Schild-
patt, Perlmutter
3. Mit Fassung aus Gold und Platiina
i) Kinderspielzeug aller Art
j) Pendel-, Schwarzwalder und andere Wanduhren
aller Art, ferner Uhren nach amerikanischem System
k) Waaren aus Perlmutter, Bernstein, Bernsteinmasse,
Schildpatt, Elfenbein, Meerschaum und dessen
Imitationen, in oder ohne Verbindung mit anderen
Materialien:
1. Perlmutterknöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe,
welche nicht zum Annähen geeignet sind)
2. Andere
Hierher gehören insbesondere Billardballen, Billard-
kegel; Messer und Gabeln mit Griffen aus diesen
Materialien; Fächer; Raucherartikel; Bürsten und
Kämme, aus diesen Materialien oder damit
montirt; Schachfiguren, Dominospiele, Spiel-
1 kg
2.40
—. 80
8.—
20.—
—. 35 "
—. 50
1.50
l
20 in Kisten und Fässern.
12 in Körben.
6 in Ballen und Säcken.