Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

307 — 
Nummer 
des serbischen 
Generaltarifs 
vom 
2./14. April 
1892. 
Benennung der Gegenstände. 
Zollsatz 
Dinar. Para. 
Taraabzüge 
in Perzenten des 
Bruttogewichts. 
  
Noch: 
61. g) 
b) 
41) 
k) 
  
Gruppe XVIII gehören und nicht speziell tarifirt 
sind: 
1. Aus Seide oder Halbseide oder aus Gold- oder 
Silberfäden gewirkt 
2. Andere 
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: 
Fächer, Riech= und Toilettepolster, Schmucketuis, 
Portemonnaies, Tabackbeutel. 
b) Augengläser, Brillen, Operngucker, Loupen, Stecher, 
Zwicker: 
1. Mit Fassung aus gemeinen Metallen oder anderen 
gemeinen Materialien 
2. Mit Fassung  aus Silber, echt versilberten oder ver- 
goldeten Metallen, Aluminium, Elfenbein, Schild- 
patt, Perlmutter 
3. Mit Fassung aus Gold und Platiina 
i) Kinderspielzeug aller Art 
j) Pendel-, Schwarzwalder und andere Wanduhren 
aller Art, ferner Uhren nach amerikanischem System 
k) Waaren aus Perlmutter, Bernstein, Bernsteinmasse, 
Schildpatt, Elfenbein, Meerschaum und dessen 
Imitationen, in oder ohne Verbindung mit anderen 
Materialien: 
1. Perlmutterknöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, 
welche nicht zum Annähen geeignet sind) 
2. Andere 
Hierher gehören insbesondere Billardballen, Billard- 
kegel; Messer und Gabeln mit Griffen aus diesen 
Materialien; Fächer; Raucherartikel; Bürsten und 
Kämme, aus diesen Materialien oder damit 
montirt; Schachfiguren, Dominospiele, Spiel- 
  
1 kg 
2.40 
—. 80 
8.— 
20.— 
—. 35 " 
—. 50 
1.50 
l 
  
  
20 in Kisten und Fässern. 
12 in Körben. 
6 in Ballen und Säcken.
	        
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