Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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Gattung Bezeichnung Bedingungen, 
der nach §. 105 d zugelassenen unter welchen 
der       
 Betriebe. Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. 
1. 2. 3. 
  
19. Ultramarin- 
fabriken. 
Der Betrieb der Oefen und 
der Trockeneinrichtungen. Diese 
Ausnahme findet auf das Weih- 
nachts-, Oster- und Pfingstfest 
keine Anwendung. 
Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat 
mindestens zu dauern: 
entweder für jeden zweiten Sonntag 24 Stunden 
oder für jeden dritten Sonntag 36 Stunden 
oder, sofern an den übrigen Sonntagen die 
Arbeitsschichten nicht länger als 12 Stun- 
den dauern, für jeden vierten Sonntag 
36 Stunden.  
Der Reichskanzler ist befugt, Abweichungen 
hinsichtlich der Dauer der Ruhezeit zuzulassen) die- 
selbe muß jedoch für jeden Arbeiter mindestens 
die Gesammtdauer seiner auf die zwischenliegenden 
Sonntage fallenden Arbeitszeit erreichen. 
Ablösungsmannschaften dürfen je 12 Stunden 
nach und vor ihrer regelmäßigen Beschäftigung zur 
Arbeit nicht verwendet werden. Die denselben zu ge- 
währende Ruhe muß mindestens das Maß der den 
abgelösten Arbeitern gewährten Ruhe erreichen. 
 
20. Herstellung 
gebrannter 
Magnesia. 
 
Der Betrieb der Glühöfen. 
Diese Ausnahme findet auf das 
Weihnachts-, Oster- und Pfingst- 
fest keine Anwendung. 
 
Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat 
mindestens zu dauern: 
entweder für jeden zweiten Sonntag 24 Stunden 
oder für jeden dritten Sonntag 36 Stunden 
oder, sofern an den übrigen Sonntagen die 
Arbeitsschichten nicht länger als 12 Stun- 
den dauern, für jeden vierten Sonntag 
36 Stunden. 
Der Reichskanzler ist befugt, Abweichungen 
hinsichtlich der Dauer der Ruhezeit zuzulassen; die- 
selbe muß jedoch für jeden Arbeiter mindestens 
die Gesammtdauer seiner auf die zwischenliegenden 
Sonntage fallenden Arbeitszeit erreichen. 
Ablösungsmannschaften dürfen je 12 Stunden 
nach und vor ihrer regelmäßigen Beschäftigung zur 
Arbeit nicht verwendet werden. Die denselben zu ge- 
währende Ruhe muß mindestens das Maß der den 
abgelösten Arbeitern gewährten Ruhe erreichen.
	        
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