Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
 1896/97.    Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag 31 680 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien 16 590 000 
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten          2 812 000 
zusammen (Titel 3)        51 082 000 
4.Statistische Gebühr: 
Brutto-Soll-Einnahme            778 000 M. 
Ab: Zurückzahlungen ...         4 500 
bleiben 773 500 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt . . .. 14 700 M. 
b) die Entschädigung der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto--Einnahme) 19 450. 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskossften 17 950 
zusammen. 52 100 
bleiben. 721 400 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, ab züglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Jungholz) und an Oesterreich- Ungarn für die Ge— 
meinde Mittelberg 32 600 
zusammen (Titel 4) 754 000 
Summe II. 61 000 000 
  
 
	        
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